Verbrüht sich etwa die dreijährige Lisa versehentlich eine Hand und kann durch die entstehenden Narben nicht mehr richtig greifen, verfügt das Mädchen später nur über stark eingeschränkte Erwerbschancen auf dem Arbeitsmarkt. Genau hier greift eine Fähigkeitenschutzversicherung ein. Denn sie zahlt Lisa bis zum Ende ihres Erwerbslebens mit 67 Jahren eine monatliche finanzielle Unterstützung – der Grundstein für ein sicheres Einkommen, auch mit einem Handicap.
Schutz bereits ab einem halben Lebensjahr
Der Gothaer Fähigkeitenschutz Kids orientiert sich an der natürlichen Entwicklung des Kindes und trägt im Ernstfall zu einem regelmäßigen Einkommen bei. Die monatliche Zahlung für das Kind beträgt zwischen 250 und 1.500 Euro und kann je nach Bedarf individuell festgelegt werden. Abgeschlossen werden kann der Schutz gegen den Verlust oder das Nichterlernen von Fähigkeiten bereits ab dem vollendeten 6. Lebensmonat bis zum 14. Lebensjahr.
Die Absicherung des Nichterlernens ist längst noch kein Standard, die Gothaer fungiert hier als Branchenpionier. Denn während übliche Tarife lediglich den Verlust von Fähigkeiten absichern, ist bei Kindern auch der Schutz vor dem Nichterlernen essenziell. Denn Unfälle, Infektionen oder Krankheiten im jungen Alter können das Erlernen von Fähigkeiten stark beeinträchtigen oder ganz verhindern. Daher ist ein früher Beginn der Absicherung sinnvoll.
Für den Gothaer Fähigkeitenschutz Kids ist lediglich eine stark vereinfachte Gesundheitsprüfung erforderlich. Kinder mit einem Eintrittsalter bis sechs Jahren benötigen nur das U-Heft, die Angabe von Größe und Gewicht sowie Antworten auf zwei Gesundheitsfragen. Bei Kindern ab sechs Jahren stellt die Gothaer lediglich vier Gesundheitsfragen und fragt nach Größe und Gewicht.
Der Gothaer Fähigkeitenschutz Kids läuft stets bis zum 30. Lebensjahr; die Leistungsdauer reicht hingegen im Ernstfall bis zum Ende des Erwerbslebens mit 67 Jahren.
Diese 19 Grundfähigkeiten sind versichert:
ab sechs Monaten: Hören, Sehen, Sprechen, Greifen/Handgebrauch, Sitzen, Abstützen
ab drei Jahren: Gehen, Stehen, Treppensteigen, Armgebrauch, Heben/Tragen, Knien/Bücken
ab sechs Jahren: Schreiben, Tippen, Fahrrad fahren, Gleichgewicht, Nutzen des ÖPV, Autoein- und -ausstieg
ab 17 Jahren: Autofahren (nur im Premium-Tarif)
Ein wichtiger Punkt ist der mögliche Wechsel in die Berufsunfähigkeitsversicherung oder in den Fähigkeitenschutz für Erwachsene ohne eine erneute Risikoprüfung. Dazu haben Versicherte drei Optionen: Der Wechsel ist bei Beginn einer Ausbildung, eines Studiums oder bei Berufsstart möglich. Auch nach Vertragsablauf zum 30. Lebensjahr ist ein einfacher Wechsel möglich. In letzterem Fall erfolgt lediglich eine vereinfachte Gesundheitsprüfung.
Als optionaler Baustein kann „Das Plus an Sicherheit für Eltern und Kids“ abgeschlossen werden. Dadurch erhalten Eltern die notwendige Flexibilität und finanzielle Entlastung falls der Leistungsfall bei ihrem Kind eintritt. Mit dem Zusatzbaustein unterstützt die Gothaer Eltern mit einer Einmalzahlung bei schweren psychischen und physischen Erkrankungen.
Das sind die Leistungsvorteile des Fähigkeitenschutz Kids auf einen Blick:
Finanzielle Absicherung des Kindes bei Verlust oder Nichterlernen von Fähigkeiten bereits ab dem vollendeten sechstem Lebensmonat
Im Ernstfall erhält das Kind bis zum Alter von 67 Jahren eine sichere monatliche Zahlung von bis zu 1.500 Euro
Eltern erhalten Soforthilfe durch eine Einmalzahlung bei schweren physischen oder psychischen Erkrankungen
Ein Wechsel in die Berufsunfähigkeitsversicherung oder den Fähigkeitenschutz für Erwachsene ist zu bestimmten Anlässen ohne erneute Risikoprüfung möglich
Die Pflegedürftigkeit ist ab dem 6. Lebensjahr automatisch mitversichert
Informieren Sie sich hier über weitere Details und Vorteile des Gothaer Fähigkeitenschutz für Kinder.