Denn wenn das Haupteinkommen plötzlich ausfällt, können viele laufende Verpflichtungen einer Familie wie zum Beispiel die Raten für einen Immobilienkredit nicht mehr bedient werden. Daher zählt die Risikolebensversicherung zu den wichtigsten Produkten im Portfolio von Beratenden für junge Familien.
Auf ausreichenden Hinterbliebenenschutz achten
Eine Risikolebensversicherung kann gegen Einmalbetrag oder über monatliche Beiträge abgeschlossen werden. Die Beiträge fallen meist vergleichsweise überschaubar aus, weil die Auszahlung an die festgelegten Personen – zum Beispiel die Ehefrau – nur dann erfolgt, wenn die versicherte Person während der vereinbarten Vertragslaufzeit verstirbt. Wird der Ablaufzeitpunkt der Risikolebensversicherung hingegen erlebt, muss die der Versicherer keinerlei Auszahlung tätigen.
Um einen ausreichenden finanziellen Ausgleich für den Wegfall des Hauptverdieners einer Familie zu ermöglichen, empfehlen Experten eine Versicherungssumme in Höhe des drei- bis fünffachen Bruttojahreseinkommens. Diese Summe sollte in der Regel ausreichen, bis alle Familienmitglieder – auch die Kinder – finanziell auf eigenen Füßen stehen können.
Kapitallebensversicherungen hingegen dienen auch dem Vermögensaufbau und umfassen dabei einen Hinterbliebenenschutz. Ist im Versicherungsvertrag eine bezugsberechtigte Person benannt und verstirbt die versicherte Person während der Laufzeit, erhält der Bezugsberechtigte die Versicherungsleistung – ganz unabhängig von der Erbfolge. Wurde aber kein Bezugsberechtigter benannt, fällt die Lebensversicherung in den Nachlass. Dann kommt es auf die Erbfolge an.
Gesetzliche Erbfolge und Freibeträge berücksichtigen
Besteht kein Testament, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen. Stirbt ein Elternteil der Familie, erhält der verheiratete Partner in der Regel (bei einer Zugewinngemeinschaft, die immer dann vorliegt, wenn es keinen Ehevertrag gibt) 50 Prozent des Erbes und die Kinder zu gleichen Teilen die andere Hälfte. Sind aber noch gar keine Kinder vorhanden, kommt es darauf an, ob die Eltern des Verstorbenen noch am Leben sind. Ist dies der Fall, erhalten sie 25 Prozent des Erbes, die Ehefrau 75 Prozent. Die gesetzliche Erbfolge bei Gütertrennung ist hingegen individuell geregelt und bemisst sich meist nach Anzahl der Kinder.
Je nach der Höhe des Erbes muss zudem Erbschaftsteuer bezahlt werden. Unverheiratete Partner werden dabei wie entfernte Verwandte oder Freunde eingestuft und verfügen lediglich über einen Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro. Ehepartner haben hingegen 500.000 Euro, Kinder jeweils 400.000 Euro und die Eltern des Verstorbenen jeweils 100.000 Euro an Freibetrag.
Es ist daher sinnvoll, sich bei der Absicherung einer jungen Familie die konkreten Familienverhältnisse miteinzubeziehen, ein Testament anzuregen und die eventuellen Konsequenzen im Todesfall anzusprechen. Insbesondere bei Patchwork-Familien können komplizierte Verhältnisse vorliegen, die rechtzeitig geregelt werden sollten.