Bereits Anfang Oktober war durchgesickert, dass die Energiebranche kurz vor dem Start eines Sozialpartnermodells steht. Im Mittelpunkt steht dabei der Gasgroßhändler Uniper. Die Verzögerung hing offenbar auch damit zusammen, dass Uniper Staatshilfen in Anspruch nehmen musste. Seit der Gaspreisdeckel vom Tisch ist, glätten sich hinter den Kulissen die Wogen der verschiedenen Protagonisten dieses SPM-Projektes.
Nun ist es amtlich: Die Sozialpartner, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di und Industriegewerkschaft IGBCE, das Energieunternehmen Uniper, der Arbeitgeberverband energie- und wasserwirtschaftlicher Unternehmungen (AVEW) und die Arbeitgebervereinigung Bayerischer Energieversorgungsunternehmen (AGV Bayern) haben den gemeinsamen Tarifvertrag zur einen Beitragszusage (rBZ) vereinbart. Der tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und ist erstmals zum 1. Januar 2033 kündbar.
Energie-SPM läuft über Metzler-Pensionsfonds
Damit geht das erste Sozialpartnermodell in Deutschland an den Start. Versorgungsträger ist der Metzler Sozialpartner Pensionsfonds. Die Unbedenklichkeit des Pensionsplans „Metzler rBZ 1“ war von der Aufsichtsbehörde BaFin offensichtlich bereits im September festgestellt worden.
Bereits Ende Mai hatten sich die Protagonisten auf den Tarifvertrag „reine Beitragszusage“ (rBZ) verständigt und damit die tarifvertragliche Grundlage geschaffen. Der tarifliche Arbeitgeberbeitrag setzt sich zusammen aus einem
Grundbeitrag (2,0 Prozent des Bruttojahresentgelts),
Matching-Beitrag (33,33 Prozent des Grundbeitrags durch Arbeitgeber, wenn Arbeitnehmer Eigenbeiträge leistet) sowie
Kosten- und Sicherungsbeitrag von insgesamt 7,0 Prozent der geleisteten Beiträge.
Viel Sicherungspuffer und Arbeitgeber-Zuschüsse
Der durch den Sicherungsbeitrag des Arbeitgebers finanzierte Sicherungspuffer kann zum Ausgleich von Marktschwankungen in der Rentenphase genutzt werden. Zielrendite für das SPM sind 3,5 Prozent pro Jahr. Wandeln die Mitarbeitenden zusätzlich eigenes Entgelt um, zahlt der Arbeitgeber einen weiteren Zuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts, soweit der Arbeitgeber dadurch selber SV-Beiträge spart.
Alle anderen SPM-Projekte können bisher keine Unbedenklichkeitsbescheinigung der BaFin vorweisen und dürfen daher noch nicht starten. Am weitesten scheint als potenzielle Nummer 2 des Marktes die Chemiebranche zu sein. „Wir rechnen mit der BaFin-Genehmigung voraussichtlich im Oktober“, sagte Lutz Mühl, Geschäftsführer Wirtschaft und Sozialpolitik des Chemie-Arbeitgeberverbandes BAVC, Ende September auf einer Sozialpartner-Tagung. Noch steht die Genehmigung aus. Die Chemiebranche hofft jedenfalls auf den Start im November.
Drei Sozialpartnermodelle in diesem Jahr?
Die ersten drei SPM könnten noch in diesem Jahr an den Start gehen, hat Georg Thurnes bereits auf der Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba) im Mai prognostiziert. Namen nannte der Aba-Vorstandschef damals nicht. Offenbar hatte er neben der Chemie auch das Talanx-Projekt im Blick, doch bei Talanx fehlt es noch immer an der BaFin-Genehmigung für ein SPM auf Basis eines Haustarifvertrages. Die Protagonisten warten schon seit Frühjahr 2021 auf den Abschluss der BaFin-Prüfung. Die Behörde selbst äußert sich grundsätzlich nicht zu konkreten Unternehmen.
Eine Lösung erhoffen sich Experten von einem Fachdialog, den die Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie für Finanzen aktuell abhalten. Auch ein baldiges Ende der Diskussion mit der BaFin um die SPM-Zulassungen wird erwartet. „Kollektive Lösungen sind der Schlüssel für eine zukunftsfeste Altersversorgung“, bestätigte BMAS-Staatssekretär Rolf Schmachtenberg in diesem Zusammenhang.