Die Regeländerung zur Finanzmarktrichtlinie MiFID erscheint auf den ersten Blick als eine ziemlich klare Sache: Banken und Sparkassen sind seit dem vorigen Monat verpflichtet, Kundinnen und Kunden bei der Anlageberatung nach ihren Präferenzen in puncto Nachhaltigkeit zu befragen. Diese Vorlieben müssen dann bei der Auswahl der grünen Finanzprodukte berücksichtigt werden.
MiFID soll also grünen Finanzprodukten einen Schub geben und nachhaltige Geldanlagen für breitere Bevölkerungsgruppen öffnen. Das alles ist sowohl für offene als auch für geschlossene Immobilienfonds von großer Bedeutung. Keine Frage: Ein Mehr an Nachhaltigkeit ist ein Muss. Mancher fühlt sich da spontan an die alte Pralinen-Werbung erinnert: „Wer kann dazu schon nein sagen?“ Der ZIA jedenfalls ist aus voller Überzeugung dabei.
Das Problem ist nur: Was genau gilt als nachhaltig? Nicht, dass es hier an Antworten fehlte. Nur leider fallen die unterschiedlich aus. Die MiFID-Novelle ist neben der Taxonomie und der Offenlegungs-Verordnung einer der zentralen Bausteine des Sustainable Finance Action Plans der EU. Was unter Nachhaltigkeit zu verstehen ist, ist schon in der Offenlegungsverordnung und der Taxonomie nicht einheitlich geregelt.
Durch MiFID zeigt sich diese Widersprüchlichkeit jetzt noch drastischer. Denn die Anforderungen an nachhaltige Produkte im Sinne von MiFID weichen wiederum von der Offenlegungsverordnung ab. Die Gleichung „grün = gut“ geht also schon deswegen nur begrenzt auf, weil nicht widerspruchsfrei dargelegt wird, was nachhaltig ist. Der gewünschte Effekt, auch Gelder der Privatkunden in nachhaltige Investitionen zu lenken, droht daher auf der Strecke zu bleiben.
Das allerdings wäre ein provozierend hoher Preis. Die dringende Bitte also: Mehr Klarheit, bitte.