Millionenbetrug auf hoher See: Bewährungsstrafe für Ehepaar

Im Prozess um einen vorgegaukelten Tod in der Ostsee ist der Hauptangeklagte vor dem Kieler Landgericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft will das Urteil anfechten.

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13:02 Uhr | 10. Februar | 2021

Dieser Fall bot die perfekten Zutaten für einen Kriminalroman: Der 53-Jährige, der in Komplizenschaft mit seiner Familie seinen eigenen Tod nach einem angeblichen Bootsunfall in der Ostsee vorgetäuscht hatte, ist am Mittwoch zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Vorwurf lautete auf versuchten Versicherungsbetrug in 14 Fällen.

Gegen den Hauptangeklagten Christoph H. sprach das Landgericht Kiel eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten aus. Seine Ehefrau wurde zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Das Verfahren gegen die Mutter wurde nach Informationen des NDR wegen gesundheitlicher Probleme abgetrennt. Die Staatsanwaltschaft hatte für das Ehepaar je eine mehrjährige Haftstrafe gefordert, die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.

Das war geschehen

Der Mann soll im Oktober 2019 einen Bootsunfall auf der Ostsee vorgetäuscht haben. Seine Frau und seine Mutter hatten der Anklage zufolge im Anschluss versucht, sich insgesamt 4,1 Millionen Euro aus 14 abgeschlossenen Risikolebensversicherungen auszahlen zu lassen. Den Ermittlern waren Ungereimtheiten aufgefallen: Unter anderem stellten sie an Bord des herrenlos vorgefundenen Bootes laut einem Bericht des Spiegel Manipulationen an der Pumpe sowie der Abgasleitung fest. Den vermeintlich Verunglückten fanden sie sieben Monate später in seinem Versteck auf dem Dachboden der Mutter.

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Noch Anfang der Woche hatte das Landgericht den Haftbefehl gegen den Angeklagten aufgehoben und ihn aus der Untersuchungshaft entlassen. Nach Auffassung des Gerichts bestehe kein dringender Tatverdacht mehr, hieß es zunächst. Die Verteidigung hatte in dem in einem Brief des Angeklagten formulierten Versenkungsplan und der Täuschung der Ermittler lediglich Vorbereitungshandlungen gesehen. Strafbar hätten sich die Angeklagten laut dieser Sichtweise nur dann gemacht, wenn sie gegenüber den Versicherungen die Auszahlung beantragt hätten.

So begründete das Gericht sein Urteil

Diesem Plädoyer folgte die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Kiel teils, aber nicht vollständig. Nur in einem der 14 angeklagten Fälle den Tatbestand des versuchten Betrugs als erfüllt an. Der Richter machte in seiner Urteilsbegründung laut NDR klar, dass der Angeklagte die treibende Kraft des Betrugsvorhabens gewesen sei und seine Frau und seine betagte Mutter hineingezogen habe. Von einer „erheblichen kriminellen Energie“ sei die Rede gewesen.

Dem Oberstaatsanwalt zufolge sei die Grenze zwischen Versuch und Vorbereitung schwer zu ziehen. Aus seiner Sicht sei ab dem Moment, als den Versicherungen der vermeintliche Tod des Mannes gemeldet wurde, diese Grenze überschritten gewesen. Die Staatsanwaltschaft kündigte bereits an, das noch nicht rechtskräftige Urteil anzufechten.