Kfz-Haftpflichtversicherung

Warum Hupen alleine nicht reicht

Wer sich im Straßenverkehr allein auf seine Hupe verlässt, ist schlecht beraten, zeigt ein aktuelles Urteil aus dem Saarland. Das Betätigen des Warnsignals entbindet einen nämlich nicht von seinen übrigen Sorgfaltspflichten.

Author_image
08:03 Uhr | 20. März | 2023
Kfz-Haftpflicht

Das Betätigen der Hupe entbindet einen nicht vom Einhalten seiner Sorgfaltspflichten, entschied nun das Oberlandesgericht des Saarlands. | Quelle: Nopphon Pattanasri

Wenn ein Autofahrer zur Hupe greift, will er meistens mitteilen: „Achtung“. Darauf vertrauen, dass andere Verkehrsteilnehmer seine Warnung auch zur Kenntnis nehmen, darf er allerdings nicht. Dies zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Az: 13 S 60/22).

Im vorliegenden Fall ging es zum einen um einen Mercedes-Fahrer, der mit seinem Benz rückwärts aus seiner Auffahrt auf die Straße fuhr. Auf dieser war zu diesem Zeitpunkt ein Peugeot-Fahrer unterwegs, der den langsam zurückrollenden Mercedes auch bemerkte.

Um auf seine Präsenz aufmerksam zu machen, griff der Peugeot-Fahrer zur Hupe, fuhr jedoch unbeirrt weiter. Der Mercedes-Fahrer reagierte indes nicht auf das Warnsignal, so dass es zum Zusammenstoß kam.

Sorgfaltspflichten missachtet

Vor Gericht verlangte der Mercedes-Fahrer nun Schadenersatz in Höhe von 4.165,55 Euro von seinem Unfallgegner. Nachdem er zunächst vor dem Amtsgericht Homburg scheiterte, wanderte der Fall vor das Landgericht Saarbrücken.

Anzeige

Dieses gestand dem Benz-Fahrer eine Entschädigung in Höhe von 20 Prozent des entstandenen Schadens zu. Zwar habe dieser den Unfall verschuldet und mehrere Sorgfaltspflichten, die fürs Rückwärtsfahren wie auch die Ausfahrt aus einem Grundstück gelten, missachtet.

Allerdings muss sich auch der Peugeotfahrer einen Sorgfaltsverstoß vorhalten lassen. Denn er hatte erkannt, dass der Unfallgegner rückwärts auf die Straße fahre. Statt jedoch mit besonderer Vorsicht weiterzufahren und stets bremsbereit zu bleiben, begnügte sich der Peugeotfahrer mit einem Hupsignal. Er habe sich jedoch nicht darauf verlassen können, dass der Mercedes-Fahrer auf dieses reagiere. Darum muss auch er nun für ein Fünftel des Schadens aufkommen.