Bei einer Werkstattbindung müssen selbstverschuldete Schäden und Teilkaskoschäden in einer Partnerwerkstatt des Autoversicherers repariert werden. Vor allem bei diesen Schäden muss die Partnerwerkstatt aufgesucht werden:
Elementarschäden wie etwa Sturm oder Überschwemmung
Einbruchs- und Diebstahlsschäden
Schäden durch Zusammenstöße mit Tieren sowie Marderbissschäden
Glasschäden (wie z. B. Steinschlag und Glasbruch)
Parkschäden
Vandalismusschäden.
Inspektionen und sonstige Reparaturen können die Kunden dagegen natürlich überall durchführen lassen und haben dann freie Werkstattwahl. Bei Unfallschäden, die der Kunden verursacht, gilt übrigens die Haftpflichtversicherung und die Werkstattbindung damit nicht – hier darf der Geschädigte seine Werkstatt immer frei wählen.
Für den Kunden bedeutet die Werkstattbindung neben einer Ersparnis auch ein Plus an Service: Meist organisiert der Versicherer einen Termin in der nächstgelegenen Partnerwerkstatt, kümmert sich um eine schnelle Schadenabwicklung und bezahlt bis auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung die Rechnung. Dazu bieten die Tarife mit Werkstattbindung meist zusätzliche Extras: So kann der Kunde einen Hol- und Bringservice nutzen – ein defektes Fahrzeug wird abgeholt und nach der Reparatur wieder zum Kunden zurückgebracht. Auf Wunsch wird ein Ersatzfahrzeug gestellt und der Pkw wird in der Regel auch noch einmal umfassend gereinigt.
Die größte Sorge der Kunden: Die Partnerwerkstätten reparieren nicht in der Qualität der eigenen Werkstatt. Die Kfz-Tarife mit Werkstattbindung garantieren allerdings einen meist durch TÜV und Dekra zertifizierten Reparaturservice, bei dem ausschließlich Originalersatzteile verwendet werden. Außerdem werden zusätzliche Garantien auf die Arbeiten gegeben – die Sorge ist daher in aller Regel unbegründet.
Grundsätzlich lohnen sich die Tarife für jeden, der sein Fahrzeug so günstig wie möglich kaskoversichern möchte, denn die Tarife sind günstiger als die Kfz-Versicherungen mit freier Werkstattwahl. Der Versicherer vereinbart mit den Partnerwerkstätten günstige Konditionen für Reparaturen und diese Ersparnis kann er an die Kunden weitergeben. Für die Kunden gilt: Je niedriger die SF-Klasse, umso höher das Sparpotenzial mit einem Tarif, der eine Werkstattbindung vorsieht.
Der Tarif mit Werkstattbindung spart Beitrag, die Qualität der Reparaturen ist auf einem hohen Niveau mit Markenwerkstätten vergleichbar, da bleibt die Frage: Wo ist der Haken? Den gibt es, aber den kann man seinem Kunden auch gut darstellen. Zum einen kann es gerade in ländlichen Regionen gut sein, dass die nächste Partnerwerkstatt des Versicherers etwas weiter weg ist. Der Hol- und Bringservice sowie der Ersatzwagen werden dann vom netten Service zur Notwendigkeit.
Und der Kunden verliert die Entscheidungsfreiheit: Er geht nicht mehr in „seine“ Werkstatt, sondern zu einem fremden Betrieb – in der Regel eine freie Werkstatt und keine Markenwerkstatt. Gefällt der aus irgendwelchen Gründen nicht, kann er nicht einfach den Reparateur wechseln, sondern ist eben an den vom Versicherer vermittelten Anbieter gebunden. Der Ausweg: Der Kunde lässt sich die Reparaturkosten der Versicherer-Werkstatt auszahlen und geht zu einer eigenen, dann aber ganz gewiss etwas teureren Werkstatt - der Eigenanteil wird also deutlich höher.
Vermittler sollten bei der Tarifwahl in der Kfz-Versicherung bei Leasingfahrzeugen vorsichtig sein. Der Leasinggeber kann im Leasingvertrag festlegen, dass das Fahrzeug in einer Markenwerkstatt repariert wird. Wer dann als Kunde trotzdem einen Tarif mit Werkstattbindung wählt und vor einer Reparatur steht, der verletzt entweder den Leasingvertrag oder den Versicherungsvertrag. In beiden Fällen droht dem Kunden Ärger – und dem Vermittler eventuell auch, wenn er entgegen dem Leasingvertrag eine Kfz-Versicherung mit Werkstattbindung vermittelt hat. Deshalb sollten Vermittler den Kunden unbedingt vorab klären lassen, ob der Leasinggeber einem Tarif mit Werkstattbindung und damit einer Reparatur bei einer Nicht-Markenwerkstatt zustimmt.