Verkaufsprospekte sind juristische Dokumente, die in erster Linie dafür sorgen sollen, dass potenzielle Anleger alle wichtigen Informationen bekommen, bevor sie sich auf ein Beteiligungsangebot einlassen. Allerdings sind die Verkaufsprospekte alles andere als leichte Kost. Von A wie Ausschüttung bis Z wie Zeichnungsfrist – das sind die wichtigsten Details, die Sie für die Beratung brauchen:
Ausschüttung
Das wichtigste zuerst: die Ausschüttungen. Denn auf diese Weise geben die Fonds ihre erwirtschafteten Erträge an die Investoren weiter. Somit haben die Ausschüttungsprognosen eine große Aussagekraft über die Rendite der Geldanlage. In der Regel erfolgen die Ausschüttungen jährlich. Im Verkaufsprospekt findet sich jedoch nur eine Planung. Die tatsächliche Ausschüttung hängt von den Erträgen ab, also den Mieteinnahmen oder Leasingraten bei Immobilien, Schiffen oder Flugzeugen sowie bei Erneuerbaren Energien beispielsweise von den Entgelten. Auch Gewinne aus Verkäufen fließen in die Prognosen ein. Über die Höhe der tatsächlichen Ausschüttungen entscheidet dann meist die Gesellschafterversammlung.
Agio
Bei den meisten Beteiligungen wird ein sogenanntes Agio fällig, ein zusätzliches Aufgeld, mit dem die administrativen Kosten der Emittenten gedeckt werden sollen. Hierbei handelt es sich um einen bestimmten Prozentwert der Beteiligungssumme, der zusätzlich aufgebracht werden muss. Liegt die Mindestanlagesumme beispielsweise bei 25.000 Euro und das Agio bei 5 Prozent, liegt das eingesetzte Kapital demnach bei 26.250 Euro.
Gesamtausschüttung
Neben den Erträgen, die an die Anleger in Form von Ausschüttungen weitergegeben werden, muss natürlich auch das investierte Kapital zurückgezahlt werden. Die Auszahlung erwirtschafteter Erträge plus die Kapitalrückzahlungen ergeben damit die Gesamtausschüttung. Da die Erträge bei Auflage eines AIF nur geplant werden können, finden sich in den meisten Verkaufsprospekten verschiedene Szenarien für die Gesamtausschüttung: unterdurchschnittlich, durchschnittlich und überdurchschnittlich. Wenn es sich um eine Fondsserie handelt, werden hierfür die Gesamtausschüttungen vorheriger Fonds als Grundlage herangezogen. Auf diese Weise können Anleger die Renditeaussichten einschätzen, wenn es sehr gut, gut oder weniger gut läuft.
Investitionsziele
Für die Investitionsziele eines AIF gibt es keinen einheitlichen Begriff. Oft ist in den Prospekten nur von Zielen, manchmal auch von Anlagepolitik die Rede. In jedem Fall werden hier wichtige Fakten wie die Allokation der Beteiligungen, beispielsweise in welche Objekte oder Regionen investiert werden soll, Reinvestitionen oder die Höhe möglicher Fremdfinanzierungen – also die Aufnahme von zusätzlichen Krediten – definiert.
Laufende Kosten
Zusätzlich zum Agio werden in den Verkaufsprospekten die laufenden Kosten ausgewiesen, in der Regel ebenfalls als Prozentsatz der Beteiligungssumme. Hiermit werden Transaktions- und Investitionskosten gedeckt, die beispielsweise beim An- und Verkauf von Investitionsobjekten anfallen.
Laufzeit
Die Laufzeit des Fonds entspricht gleichzeitig dem Zeitraum, für den Investoren ihr Kapital binden und ist damit eine wichtige Information – auch für die Berechnung der Rendite.
Risiken
Für jedes Beteiligungsangebot gibt es immer auch individuelle Risiken, die im Verkaufsprospekt detailliert aufgelistet sind. Die Liste der Risiken liest sich oftmals zwar wie die Packungsbeilage eines Medikaments und tatsächlich können diese Risiken eintreten, müssen es aber natürlich nicht. Dennoch sollten sich Investoren über die möglichen Gefahren einer Investition bewusst sein – gerade, weil sie ihr Kapital mit der Zeichnung eines AIF langfristig binden.
Zeichnungsfrist
Die Zeichnungsfrist eines geschlossenen AIF beginnt, sobald die BaFin die Vertriebsgenehmigung erteilt hat. Ab diesem Moment hat der Emittent Zeit, die Anteile zu vermarkten, respektive die Investoren Zeit, Anteile zu erwerben. Mit Ende der Zeichnungsfrist können sich keine weiteren Anleger mehr beteiligen. Die Zeichnungsfrist kann zudem vorzeitig enden, wenn das maximale Fondsvolumen oder die maximale Anlegerzahl erreicht ist, die im jeweiligen Gesellschaftervertrag definiert sind.