Die Zielgruppe möglicher PKV-Kunden ist größer als vielfach angenommen wird. Natürlich gehören Selbständige und Beamte sowie gutverdienende Angestellte dazu – aber auch Studierende oder Menschen, die über gar kein Einkommen verfügen, etwa Hausfrauen und -männer.
Beispiel Studentinnen und Studenten: Sie können sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befreien lassen, wenn sie das 30. Lebensjahr vollendet haben. Für Anfang 30-Jährige mit gutem Gesundheitszustand gibt es durchaus attraktive PKV-Tarife. Ein Wechsel kann sich also lohnen.
Auch Menschen ohne Einkommen können in die PKV
Gleiches gilt für Kundinnen und Kunden ohne Einkommen. Wer nicht selbst arbeitet (etwa, weil der Partner oder die Partnerin gut verdient) oder unter die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro monatlich fällt, kann sich ebenfalls privat versichern. Beamtinnen und Beamten nutzen die PKV zum überwiegenden Teil bereits jetzt: 93 Prozent von ihnen sind nach Angaben des PKV-Verbandes privat versichert.
Bleibt die lukrative Zielgruppe der Angestellten mit hohem Einkommen – vor allem derer, die erstmals die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreiten und nun für eine private Krankenversicherung mit all ihren Leistungsvorteilen in Frage kommen. Zurzeit liegt die JAEG (auch Versicherungspflichtgrenze genannt) bei einem Jahreseinkommen von 64.350 Euro. Für 2022 soll sie unverändert bleiben.
Wichtig: Bei der Berechnung werden auch regelmäßige Zahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld einbezogen (nicht jedoch Prämien oder andere Sonderzahlungen). Die Versicherungspflichtgrenze ist also womöglich bei so manchem Kunden schneller erreicht als es beim Blick auf das reine Monatseinkommen zunächst aussieht.
Beim Wechsel zeitliche Fristen einhalten
Gewechselt kann allerdings nicht von heute auf morgen, sondern erst am Ende des Kalenderjahres, in dem das Einkommen erstmals über der JAEG liegt. Ein Beispiel: Wer aufgrund einer Gehaltserhöhung im August 2021 auf ein Jahreseinkommen von mehr als 64.350 Euro kommt, kann zum 1. Januar 2022 eine private Krankenversicherung abschließen. Anders liegt der Fall bei einem Wechsel des Arbeitgebers. Liegt das künftige Einkommen im neuen Job in den folgenden zwölf Monaten über der JAEG, kann der oder die Betreffende sofort in die PKV – das heißt ab dem ersten Tag des neuen Arbeitsverhältnisses.
Zur Zielgruppe für eine PKV-Vollversicherung zählen natürlich auch Ältere mit hohem Einkommen oder Vermögen. Am ehesten stehen aber gutverdienende Jüngere bis 40 Jahre mit einem guten Gesundheitszustand der privaten Krankenversicherung aufgeschlossen gegenüber. Für diese Personengruppe finden sich besonders attraktive Konditionen.
Gewachsen ist zuletzt (unter anderem wegen Corona) auch die Zahl der Selbständigen und Freiberufler, die sich aufgrund ihrer freien oder selbständigen Tätigkeit privat versichern können. Viele von ihnen verfügen allerdings nur über mittlere, niedrige oder stark schwankende Einkommen. Zu einer PKV-Vollversicherung sollten Makler ihnen nicht unbedingt raten. Stattdessen bietet es sich hier an, sinnvolle private Zusatzpolicen als Ergänzung zur GKV zu empfehlen.