Mangelhafte Versicherer

BaFin nennt künftig Ross und Reiter

Die Finanzaufsicht will in Zukunft mit der Anordnung von Kapitalaufschlägen und öffentlicher Nennung Solvenz-schwache Versicherer wieder in die Spur bringen. Außerdem ist ein Liquiditäts-Monitoring bei bestimmten Lebensversicherern geplant.

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15:12 Uhr | 21. Dezember | 2022
BaFin

Die BaFin bedient sich zukünftig einiger größerer Kaliber aus dem Solvency-II-Instrumentenkasten. Es handle sich dabei aber um Risikoabfederungs- und nicht um Strafmaßnahmen, heißt es. | Quelle: BaFin

Nach dem Versagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Wirecard-Skandal sollte die Behörde wieder „mehr Biss“ bekommen. Der neue Präsident, Mark Branson, versprach eine aktivere und modernere Aufsicht und ließ auf dieses Versprechen zunehmend Taten folgen.

Nun erhöht die BaFin ihre „Beißkraft“ unter ihm ein weiteres Mal merklich. So sollen die Namen von Versicherern, die bestimmte Mängel aufweisen, in Zukunft öffentlich gemacht werden. Zuerst hatte der Versicherungsmonitor darüber berichtet, der ein Gespräch mit drei neuen Abteilungsleitern der BaFin aus dem Bereich Versicherungsaufsicht führen konnte.

Versicherer müssen Maßnahmen selbst offenlegen

Wenn die BaFin in der Vergangenheit darüber informierte, dass sich zum Beispiel eine bestimmte Anzahl Lebensversicherer oder Pensionskassen wegen relativ geringer Eigenmittel in intensivierter Aufsicht befanden, war die Neugier auf eben diese Unternehmen stets groß. Die Behörde nannte hier aber niemals Ross und Reiter. Als Folge neuer aufsichtsrechtlicher Härte soll es mit dieser Anonymität nun vorbei sein.

Für die Aufsicht geht es dabei eher indirekt um die namentliche Nennung der Versicherer. „Die BaFin kann bei Versicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen, die nach Solvency II beaufsichtigt werden, einen Kapitalaufschlag auf die Solvabilitätskapitalanforderung festsetzen, wenn mit dieser Anforderung Risiken nicht angemessen abgedeckt werden“, erklärte ein Sprecher am Mittwoch auf procontra-Nachfrage. Das Versicherungsaufsichtsgesetz erlaubt der Behörde dieses Instrument schon seit längerer Zeit – nun soll es auch angewendet werden. Da die Versicherer gesetzlich dazu verpflichtet sind, solche Kapitalaufschläge in ihren SFCR-Berichten anzugeben, wird die Maßnahme gegen sie ohnehin öffentlich gemacht.

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BaFin sorgt sich um Liquidität der Lebensversicherer

Wie der Versicherungsmonitor berichtet, habe die Behörde bereits erste Fälle identifiziert, in denen sie solche Aufschläge verhängen will – auch im IT-Bereich, wenn die Versicherer veraltete unsichere Systeme nutzen. Jörg Krause, einer der Abteilungsleiter, betont im Artikel aber, dass es sich dabei nicht um Straf-, sondern um zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zur Risikoabdeckung handle.

Darüber hinaus bereitet die BaFin derzeit ein Liquiditäts-Monitoring bei ausgewählten Versicherern vor. Zwar sei bislang noch kein Versicherer wegen möglicher Liquiditätsprobleme auffällig geworden, heißt es weiter in dem Medienbericht. Die Aufsicht will diese Entwicklung aber genau beobachten und hat dabei vor allem Lebensversicherer im Visier, die viele Policen gegen Einmalbeitrag abgeschlossen haben oder sich mit ihren Beständen in der Abwicklung (interner Run-off) befinden. Zu Beginn, wird berichtet, habe man ein Drittel der Anbieter auf der Liste.

Die Sorgen der BaFin um die Liquidität speziell von Lebensversicherern rührt daher, dass es am Kapitalmarkt zuletzt turbulent zuging und relativ viele Kunden in kurzem Zeitabstand ihre Policen kündigen könnten, um angesichts der Rekordinflation ihre Rechnungen bezahlen zu können. Eine Befürchtung, die kürzlich auch der Versicherungsökonom Dr. Carsten Zielke geäußert hatte.