Von diesen über 73 Millionen Kassenpatienten hatten im Jahr 2020 erst rund 27,3 Millionen eine private Krankenzusatzversicherung im Haushalt. Hier besteht somit viel Potential, um noch mehr Menschen von den Vorzügen einer privaten Zusatzsicherung zu überzeugen.
Wie unterschiedlich sich zum Beispiel ein Klinikaufenthalt für Patienten mit oder ohne private Zusatzversicherung gestalten kann, zeigt das folgende Fallbeispiel exemplarisch:
Lea und Sophie sind beide Mitte zwanzig und spielen im selben Amateur-Fußballverein. Bei einem Trainingsspiel im vergangenen Sommer sind sie unglücklich zusammengestoßen, sodass bei Lea das Kreuzband gerissen ist. Sophie hingegen erlitt beim Sturz eine heftige Gehirnerschütterung. Also mussten beide junge Frauen ins Krankenhaus.
Beide sind gesetzlich versichert. Lea jedoch, hat zudem eine stationäre Zusatzversicherung bei der Württembergischen abgeschlossen. Im Krankenhaus ist sie somit einer Privatpatientin gleichgestellt und genießt deshalb die Wahlfreiheit für die Unterbringung in einem Zweibettzimmer. Sophie hingegen wurde in einem Dreibettzimmer untergebracht. Um selbst die Privatleistung nutzen zu können, hätte Lea pro Tag einen mittleren zweistelligen Betrag aus eigener Tasche zuzahlen müssen.
Aber es gab weitere Unterschiede. Lea konnte ihren Kreuzbandriss vom Chefarzt behandeln lassen, einem Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie. Er hat sie nicht nur selbst operiert, sondern auch in den Tagen nach der OP persönlich betreut. Darüber hinaus übernimmt die Württembergische für Lea anschließend die Kosten der nachfolgenden Reha. Sophie hat in den Tagen ihres Krankenhausaufenthaltes, keinen festen Arzt/Ärztin als Ansprechpartner. Wer gerade Dienst hatte, war für sie zuständig.
Medizinisch fühlte Sophie sich nicht schlecht behandelt, allerdings wäre auch sie gerne vom Chefarzt/Spezialisten behandelt worden. Ihr Aufenthalt war weniger komfortabel als der von Lea. Inzwischen hat auch sie die stationäre Krankenversicherung der Württembergischen abgeschlossen. Denn: Sophie wünscht sich bald Kinder und möchte auch ihnen die beste Versorgung ermöglichen. Mit der Nachversicherungsgarantie, innerhalb von zwei Monaten ab Geburt, ist dies ohne Gesundheitsprüfung möglich.
Jeder gesetzlich Versicherte kann auch ambulant Privatpatient sein:
Die Vorteile einer privaten Krankenzusatzversicherung sind mithilfe der Württembergischen auch für den ambulanten Bereich möglich. Dabei werden Vorsorgeuntersuchungen jederzeit erstattet: in Form des Tarifs Ambulant Privatpatient Premium.
Darüber hinaus hat der Tarif ein besonderes Highlight: Versicherte, die schwer erkranken, etwa durch einen Herzinfarkt oder eine Krebsdiagnose, sind in gleicher Weise abgesichert wie ein vollumfänglich privat versicherter Patient. Sie werden selbst zum Vertragspartner des Arztes statt ihrer gesetzlichen Krankenkasse und haben so die Kontrolle über ihre Behandlung. Der Arzt wird ihnen – unabhängig vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen – die optimale Behandlung gewährleisten.
Hinzu kommen weitere Vorteile wie die freie Arztwahl – und das alles günstiger, als mancher denkt: So wird ein 20-Jähriger bereits für einen Monatsbeitrag von 15,33 Euro ambulant zum Privatpatienten – ein 50-Jähriger für 56,85 Euro (Stand: 2021).
Sehen Sie hier alle Krankenversicherungsprodukte der Württembergischen noch einmal im Überblick: