procontra: Herr Reichow, welche Betreuungsaufgaben hat ein Vermittler bei einer fondgebundenen Rentenversicherung?
Jens Reichow: Die Betreuungsaufgaben des Vermittlers unterscheiden sich je nach Vermittlerstatus. Versicherungsvertreter haben beispielsweise kaum eigene Betreuungspflichten gegenüber Versicherungsnehmern, müssen aufgrund der Bestimmungen des Handelsvertretervertrages jedoch oftmals die anlassbezogenen Betreuungspflichten des Versicherers nach § 6 Abs.4 VVG erfüllen. Versicherungsmakler hingegen treffen je nach Ausgestaltung des Versicherungsmaklervertrages eigene Betreuungspflichten. Deren Ausmaß ist rechtlich aber noch umstritten. In der Rechtsprechung kristallisiert sich in den letzten Jahren jedoch eine anlassbezogene Betreuungspflicht auch für Versicherungsmakler heraus.
procontra: Was sind die häufigsten Fehler, die Vermittler hier machen – und wie vermeidet man sie?
Reichow: Fälle, in denen der Versicherungsnehmer die Verletzung der Betreuungspflichten rügt, sind in der Rechtsprechung eher selten – zumindest ist die Zahl der veröffentlichten Entscheidungen überschaubar. In diesem Zusammenhang von „häufigen Fehlern“ zu sprechen, wäre daher sicherlich nicht richtig. Erwähnenswert ist jedoch vielleicht in diesem Zusammenhang eine Entscheidung des OLG Frankfurt am Main aus dem Jahr 2018, wonach der Wunsch nach einer Beitragsfreistellung eine Beratungspflicht während der Laufzeit des Versicherungsvertrages auslösen kann. Hierzu verweise ich auch auf einen weiterführenden Blogbeitrag der Kanzlei Jöhnke & Reichow: Die Haftung des Versicherungsmaklers oder