Tätigkeitsbericht der BaFin-Schlichtungsstelle

Langfristig mehr Beschwerden über Banken und Finanzdienstleister

Die BaFin verzeichnet für 2022 zwar weniger Beschwerden über Unternehmen der Finanzbranche. Dennoch beobachtet die Behörde einen langfristigen Aufwärtstrend. Vor allem Fintechs rücken in den Fokus.

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14:02 Uhr | 01. Februar | 2023
Weniger Beschwerden 2022, aber mehr im Durchschnitt

Die Schlichtungsstelle der BaFin beobachtet trotz rückläufiger Beschwerden über Banken und Finanzdienstleister einen Aufwärtstrend. Ein zentrales Thema: Fintechs. | Quelle: Andreas Rentz/Staff

Im vergangenen Jahr hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weniger Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Banken beziehungsweise Finanzdienstleistern geschlichtet als im Vorjahr. Demnach sei die Zahl der Eingaben – also von Anträgen und Anfragen – im Vergleich zu 2021 zurückgegangen. Dennoch ist ein langfristiger Aufwärtstrend zu verzeichnen, denn im Vergleich 2019 und 2020 habe es deutlich mehr Eingaben gegeben. Das ist das Ergebnis aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht der Behörde.

Die Streitthemen drehten sich noch stärker um das Thema Digitalisierung. Oft sei es um Anbieter von digitalen Finanzdienstleistungen gegangen. Auch mit der Rückforderung von Negativzinsen musste sich die BaFin häufiger befassen. Zudem haben Streitigkeiten durch Betrugsfälle zugenommen.

Insgesamt seien im vergangenen Jahr 346 Anträge bei der Behörde eingegangen. Die Mehrheit der eingereichten Eingaben habe Wertpapiergeschäfte (131), Bankgeschäfte (89) und Zahlungsdienstleistungen (63) betroffen. 33 weitere Fälle haben sich auf Versicherungsgeschäfte bezogen. Nur sechs Anträge betrafen Finanzdienstleistungen und weitere drei Vermittlungsgeschäfte.

Für 176 Anträge war die Schlichtungsstelle bei der BaFin nicht zuständig. Die meisten dieser Vorgänge konnte sie an die zuständigen Verbraucherschlichtungsstellen weiterleiten.

Bei 35 Konflikten sei es um grenzüberschreitende Streitigkeiten gegangen, zumeist um Probleme zwischen in Deutschland lebenden Verbrauchern und Unternehmen, die außerhalb des Landes ansässig sind. Diese verwies die BaFin-Schlichtungsstelle an die im jeweiligen Land zuständige Schlichtungsstelle.

In 54 Verfahren konnten sich die Parteien – zum Beispiel durch einen Vergleich – einigen, bevor die BaFin einen Schlichtungsvorschlag gemacht hat. Elf Verfahren waren erfolglos geblieben, das heißt die Streitenden haben einen Vergleichs- oder Schlichtungsvorschlag nicht angenommen. Im Durchschnitt dauerte ein Verfahren rund 36 Tage.