Politik

34f-Vermittler: Beschwerden sollen Anlass für Überprüfung werden

Die Bundesregierung plant, Finanzanlagevermittler in Zukunft durch die BaFin risikoorientiert überprüfen zu lassen. Was hierbei Anlass für eine Überprüfung sein könnte, spezifizierte nun das Bundesfinanzministerium.

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11:04 Uhr | 20. April | 2020
Das Finanzministerium spezifizierte jetzt die Anlässe für eine risikobasierte Überprüfung.

Das Bundesfinanzministerium spezifizierte jetzt die Anlässe für eine risikobasierte Überprüfung. Bild: BMF/ Hendel

Die Bundesregierung hat die geplante risikoorientierte Prüfung von Finanzanlagevermittlern durch die BaFin näher erläutert. In einer Antwort auf eine kleine Frage der Grünen-Bundestagsfraktion stellte das zuständige Bundesfinanzministerium klar, dass unter anderem Kundenbeschwerden Anlass für eine Überprüfung sein können. Darüber hinaus böten auch die jährlich einzureichenden Selbstauskünfte der Vermittler über die vermittelten Finanzanlagen, deren Volumen, die Anzahl der Anleger etc. sowie das Risikoprofil der vermittelten Produkte mögliche Anlässe für eine Überprüfung.

Geht es nach den Plänen der Bundesregierung, sollen Finanzanlagenvermittler ab 2021 unter die Aufsicht der BaFin kommen – bislang werden sie noch von den Industrie- und Handelskammern bzw. den Gewerbeämtern beaufsichtigt. Eine Überprüfung der Vermittler soll dann nicht mehr im jährlichen Turnus, sondern „risikoorientiert“ erfolgen. Diese Prüfungen sollen von der BaFin möglichst selbst durchgeführt werden, wie das Bundesfinanzministerium erklärte, „um einen möglichst unmittelbaren und im Hinblick auf den Prüfungsansatz einheitlichen Einblick zu erhalten.“ Um das bewerkstelligen zu können, will die BaFin 100 zusätzliche Stellen schaffen. Kostenfaktor für die BaFin-Aufsicht insgesamt: 36,4 Millionen Euro.

Heftige Kritik am Gesetzesentwurf

Ob der Gesetzesentwurf allerdings so wie geplant umgesetzt werden kann, darf bezweifelt werden. Aus der CDU-Bundestagsfraktion war bereits lautstarke Kritik zu vernehmen. „Die Übertragung der Erlaubniserteilung und der Aufsicht würde die Kosten der Betriebe erheblich erhöhen, die Bürokratie vergrößern und würde nicht zu einem höheren Verbraucherschutz beitragen“, hieß es hierzu beispielsweise von Seiten der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, der CDU/CSU-internen Interessenvertretung von Unternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern.  

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Damit reagieren die CDU-Parlamentarier auch auf die zahlreich vorgebrachte Kritik vieler 34f-Vermittler. Diese befürchten durch den Aufsichtswechsel unter anderem höhere Kosten, eine schlechtere Betreuung und mehr Bürokratie. Einer Umfrage zufolge liebäugelt jeder zweite betroffene Vermittler deshalb mit einer Rückgabe seiner 34f-Erlaubnis.