Allianz verbucht Erfolg im Goldmünzen-Streit

Nach dem Diebstahl der riesigen Goldmünze „Big Maple Leaf“ kürzte die Allianz dem Eigentümer die Versicherungsleistung um 80 Prozent. Dieser klagte dagegen. Nun könnte ihn ein kaputtes Fenster über 3 Millionen Euro kosten.

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14:03 Uhr | 17. März | 2020
Die 100 Kilogramm schwere Goldmünze „Big Maple Leaf“ bleibt verschwunden und hinterlässt voraussichtlich eine über 3 Millionen eure tiefe Lücke im Geldbeutel des Eigentümers.

Die 100 Kilogramm schwere Goldmünze „Big Maple Leaf“ bleibt verschwunden und hinterlässt voraussichtlich eine über 3 Millionen eure tiefe Lücke im Geldbeutel des Eigentümers. Bild: picture alliance/AP Photo

Aufatmen bei der Allianz. Die Zivilkammer 4 des Landgerichts Berlin hat heute die Klage von Immobilien-Unternehmer Boris Fuchsmann, Eigentümer der aus dem Berliner Bode-Museum gestohlenen riesigen Goldmünze „Big Maple Leaf“, gegen den Münchener Versicherer abgewiesen.

Fuchsmann hatte bislang etwa 800.000 Euro von der Allianz erhalten. Das entspricht aber nur 20 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme von rund 4,2 Millionen Euro. Per Klage hatte er deshalb die weiteren 3,36 Millionen Euro nebst Zinsen gefordert.

Kaputtes Fenster kostet 3,36 Millionen Euro

Die Allianz hatte die Leistung nach dem Diebstahl im März 2017 aufgrund einer nicht gemeldeten oder kompensierten Gefahrerhöhung gekürzt. Konkret sei bei dem Fenster, das für den Einbruch benutzt wurde, die elektronische Sicherheitsüberwachung während einem „versicherungsrechtlich nicht unerheblichen Zeitraum“ defekt gewesen. Dies habe zu einer rechtlich relevanten Erhöhung des versicherten Risikos geführt. Allerdings habe das Bode-Museum trotz Kenntnis des Defekts das reduzierte Schutzniveau nicht durch anderweitige Schutzmaßnahmen kompensiert. Dies würde zur weiteren Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

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Diese Ansicht teilte heute auch das Gericht. Der Diebstahl der 100 Kilogramm schweren Goldmünze (die nicht wieder aufgetaucht ist) sei auf diese Sicherheitslücke zurückzuführen. Da beim Museum Kenntnis über den Defekt herrschte, müsse sich auch der Eigentümer der Goldmünze diese Gefahrerhöhung mit der Folge zurechnen lassen, dass der Versicherungsschutz entfalle beziehungsweise die Leistung gekürzt werde.

Das heute in öffentlicher Sitzung verkündete Urteil (Az.: 4 O 63/19) ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats nach Zugang der schriftlichen Urteilsgründe können dagegen noch Rechtsmittel eingelegt werden.