Schadenfall der Woche
43% Kot statt 40% Prozent Alkohol: Jack-Daniels klagt gegen Hundespielzeugfabrikant
14:03 Uhr | 23. März | 2023
Es ist die Kunststoffversion einer Jack Daniels-Whiskyflasche, ein „Kauspielzeug“ für Hunde. „Bad Spaniels“ ist auf dem Etikett zu lesen, statt 40 Volumenprozent Alkohol preist es „43 % Kot“ und „100 % stinkend“ an. Wegen dieses Hundespielzeugs, das den Markenauftritt des Whiskeyherstellers Jack Daniels auf diese Art parodiert, ist nun vor dem Obersten Gerichtshof in den USA ein juristischer Streit entbrannt. Wegen Verstoß gegen das Patenrecht reichten die Anwälte des Whiskeyproduzenten Klage ein – mit dem Ziel, den Verkauf des Hundespielzeugs zu stoppen.
Konkret führten sie in ihrer Klage folgende Anschuldigungen ins Feld: Die „Hunde-Kauflasche“ verletze die Marke Jack Daniels, verwirre die Verbraucher, beflecke den Ruf des Unternehmens. VIP – der Hersteller des Hundespielzeugs – hielt dagegen: Mit dem Produkt werde nicht gegen das Markenrecht verstoßen. Und: Keine „vernünftige“ Person würde das Spielzeug mit Jack Daniels verwechseln. Es handle sich stattdessen um ein „humorvolles und ausdrucksstarkes Werk“, die parodistischen Züge würden unter das Recht der freien Meinungsäußerung fallen.
„Meinungsfreiheit beginnt mit der Freiheit der Satire“, zitiert die Gerichtsakte das Unternehmen VIP Products LLC. Die Entgegnung der Jack-Daniels-Anwältin Lisa Platt: „Jack Daniels liebt Hunde und schätzt gute Scherze genauso wie jeder andere. Aber Jack Daniels liebt seine Kunden mehr und möchte sie nicht verwirren oder Whisky mit Hundehaufen in Verbindung bringen.“
Bei der gerichtlichen Auseinandersetzung ging es nun vor allem darum, die in den USA geltenden Markengesetze in Einklang zu bringen mit dem, was der Spielzeughersteller als potenzielle Bedrohung der Meinungsfreiheit ins Feld führt. Nach der Argumentation des Whiskeyherstellers besitze jede Marke ein Eigentumsrecht, das gewisse Redemöglichkeiten einschränke.
Die liberale Richterin Elena Kagan und der konservative Richter Neil Gorsuch suchten laut dem US-Nachrichtenportal NPR wiederholt nach einer Möglichkeit, den Fall an die Vorinstanz zurückzugeben. „Lustig“ sei das Jack Daniels parodierende Hundespielzeug nicht, erklärte Richterin Kagan. „Das ist ein handelsübliches Standardprodukt“, sagte sie. „Das ist kein politisches T-Shirt. Es ist kein Film. Es ist kein künstlerisches Foto. Es ist nichts davon.“ Eine Parodie sei in dem Produkt nicht erkennbar.
Wie das Gericht über den Fall entscheiden wird, bleibt indes noch unklar. Im Juni wird der Oberste Gerichtshof voraussichtlich eine Entscheidung treffen.