Schadenfall der Woche

Unterlassungsklage aus Mittelerde

„Not amused" zeigte sich ein Professor, als er ein Flugblatt las, auf dem er als der „Herr-der-Ringe"-Charakter Gollum bezeichnet wurde. Tatsächlich ging dieser Vergleich zu weit, entschied nun ein Gericht. Generell sind popkulturelle Vergleiche schwierig.

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11:11 Uhr | 24. November | 2022
Schadenfall der Woche

Nicht jeder Filmcharakter ist so schmeichelhaft, dass man mit ihm verglichen werden will. | Quelle: procontra

Klein, buckelig, schütteres Haar und relativ monothematisch („Mein Schatz“) interessiert: Auch wenn das Wesen Gollum – einst selbst ein Hobbit, der durch die Macht des einen Ringes korrumpiert und entstellt wurde – aus JRR Tolkiens Epos „Der Herr der Ringe“ durchaus sympathische Charakterzüge vorzuweisen hat, überwiegt doch der negative Blick auf den aaligen Buckel-Gnom.  

Sollten Sie jemanden mit einem Herr-der-Ringe-Vergleich umschreiben wollten, ist es folglich ratsam, auf Gollum zu verzichten. Denn – so befand nun das Münchener Landgericht I – eine solche Bezeichnung ist ein Angriff auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Das berichtet die Legal Times Online. In dem konkreten Fall ging es um einen Professor, der von einer Bürgerbewegung in einem öffentlich verteilten Flyer als besagter Tolkien-Charakter bezeichnet worden war.  

Ein entsprechender Vergleich ohne jeglichen Sachbezug sei beleidigend, da die Figur im „Herr der Ringe“ durch den Ring der Macht zu einem nicht positiv besetzten Wesen wird. Folglich sei er nicht von der allgemeinen Meinungsfreiheit gedeckt.  

Auch Schlumpfvergleiche unerwünscht

Vergleiche mit unvorteilhaften Film- und Comiccharakteren sind übrigens häufiger der Anlass für Streit. So wurde 2016 ein Mann in der Türkei zu einer Bewährungsstrafe verdonnert, weil er den türkischen Präsidenten Recep Tayip Erdogan ebenfalls mit dem ring-fixierten Tolkien-Antihelden verglich.  

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Doch auch Charaktere mit vergleichsweise positiver Außenwirkung eignen sich nicht unbedingt für einen Vergleich. So hatte ein Österreicher 2018 in einer geschlossenen Facebook-Gruppe, in der sich über Blitzer in und um Innsbruck ausgetauscht wurde, Polizisten wiederholt als Schlümpfe betitelt. Bei der Polizei war man über den Vergleich mit den freundlichen, belgischen, blauen Kobolden nicht amüsiert.  

Gegenüber dem „Tiroler Tageblatt“ erklärte der Strafamtsleiter Florian Greil den Missfallen wie folgt: „Wir sind keine Schlümpfe. Das sind Comicfiguren, die mit den Aufgaben der Polizei nichts zu tun haben."  

Warum übrigens der eigentlich bemitleidenswerte Gollum und nicht Oberbösewicht Sauron als Herr-der-Ringe-Referenz für fragwürdige Vergleiche herhalten muss, ist der Redaktion nicht bekannt.