Kurioser Schadensfall

Liebestolles Pärchen beschädigt Mercedes – wer haftet?

In einem Kölner Parkhaus konnten zwei Liebende nicht mehr an sich halten und beschädigten während des Akts ein Auto. Dessen Besitzer verklagte nun den Parkhausbetreiber. Vor Gericht ging es dabei auch um die Länge des Liebesspiels.

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10:01 Uhr | 30. Januar | 2023
Frau in Netzstrümpfen liegt auf Motorhaube

Die "schnelle Nummer" ein Pärchens in einem Kölner Parkhaus hatte für einen Autobesitzer ein teures Nachspiel. | Quelle: shansekala

Ein schnelles Nümmerchen sorgt für Kümmerchen – mit diesem Reim lässt sich ein Vorfall zusammenfassen, der unlängst das Kölner Landgericht beschäftigte. Die Akteure: ein kopulierendes Pärchen, ein frustrierter Autobesitzer und unaufmerksames Parkhaus-Personal. 

Ein Mercedes-Besitzer hatte seinen Benz in einer Juli-Nacht 2021 in einem Parkhaus unweit des Kölner Hauptbahnhofs geparkt. Während der Autobesitzer auf seiner Arbeitsstelle war, entdeckte ein Pärchen den Boliden und funktionierte diesen als Liebeswiese um – dies zeigten später Bilder aus der Überwachungskamera.  Als der Besitzer morgens wieder zu seinem Mercedes kam, fand er ihn beschädigt vor: Dellen, Kratzer, abgeplatzter Lack sowie ein beschädigter Blinker sorgten für einen Schaden von knapp 5000 Euro.

Da die liebestollen Lover unerkannt blieben, wollte der Autobesitzer den entstandenen Schaden vom Parkhaus-Betreiber ersetzt bekommen. Dieser müsse sicherstellen, dass seine Mitarbeiter die Kameras ständig im Blick haben, um so unliebsame Vorfälle unterbinden zu können. Zumindest sei zu erwarten gewesen, dass die Mitarbeiter die Polizei rufen, damit diese die Identität der wollüstigen Vandalen hätte feststellen können.

Dieser Sichtweise wollte das Gericht allerdings nicht folgen und verwies auf die Dauer des Liebesspiels – gerade einmal neun Minuten verlustierten sich die Unbekannten auf und an dem beschädigten Mercedes. Bei einer solch kurzen Dauer stelle es laut Gericht keine Verfehlung des Parkhausbetreibers dar, wenn er solche Handlungen nicht bemerkt geschweige denn verhindert.

Die Kameras im Parkhaus dienten viel eher repressiven statt präventiven Zwecken. So könnten geschädigte Autofahrer und auf das Videomaterial zurückgreifen und so bei der Aufklärung von Schadenfällen mithelfen. Bei Parkremplern, bei denen stets die Kennzeichen der Beteiligten zu sehen sind, funktioniere das auch problemlos. Im vorliegenden Fall allerdings nicht – ein Kennzeichen trug keiner der beiden Nachtschwärmer um den Hals.