Im Jahr 2020 sind beim Ombudsmann für die private Krankenversicherung (PKV) 5.906 Schlichtungsanträge eingegangen. Das sind geringfügig weniger als im Vorjahr (5.953). Das geht aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht der vom Verband der Privaten Krankenversicherung initiierten Schlichtungsstelle hervor. Dieses Aufkommen an Konflikten, die der Versicherte und sein Krankenversicherer nicht im Dialog lösen konnten, würde sich laut PKV-Ombudsmann Heinz Lanfermann aber auf niedrigem Niveau befinden. Oder anders gesagt: Mit Blick auf über 40 Millionen bestehende Verträge in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung stünde die geringe Konfliktquote (0,02 Prozent) für eine hohe Zufriedenheit der Versicherten mit ihrer PKV, so die Schlichtungsstelle.
Vor zwei Jahren hatte die Anzahl der Anträge einen Höhepunkt erreicht. Damals hatten vor allem viele Anträge zum Ende des Jahres – nach dem Urteil des BGH im PKV-Treuhänderstreit – für ein verhältnismäßig konfliktreiches Jahr gesorgt. Zwar waren vermehrt Fragestellungen zu Corona-Themen aufgetreten, beispielsweise ob die Beitragszahlung ausgesetzt werden kann weil Arztbesuche nur eingeschränkt möglich waren (Antwort: Nein, da Vertrag zwischen Versichertem und Krankenversicherer besteht und nicht zwischen Krankenversicherer und Arzt) oder ob die Kosten für FFP2-Masken übernommen werden (Antwort: Nein, da Masken keine Hilfsmittel zum Ausgleich körperlicher Defekte sondern vorbeugende Maßnahmen sind). Alles in allem hat die Corona-Pandemie aber nicht für einen Anstieg der Schlichtungsanträge gesorgt.
Gebühren sorgen für Streits
Insgesamt wurden 5.074 Anträge angenommen und 832 abgelehnt. Letzteres überwiegend, weil der PKV-Ombudsmann nicht zuständig war oder der streitige Anspruch zuvor gar nicht beim Antragsgegner geltend gemacht worden war. Streitgegenstände unter einem Bagatellwert von 50 Euro behandelt der PKV-Ombudsmann nicht (49 Fälle). Seine Aufgabe ist es ansonsten stets, eine Einigung zwischen Verbraucher und Versicherer zu erzielen, indem er Schlichtungsvorschläge unterbreitet. Anders als der Versicherungsombudsmann,