Einige Klauseln in der Kfz-Versicherung können im Schadensfall zu großem Ärger führen. Makler, die mit ihren Kunden die brisanten Punkte sorgsam besprechen, ernten langfristig das höhere Vertrauen. Klauseln, bei denen es häufig zu Missverständnissen kommt, sind:
Wer grob fahrlässig einen Unfall verursacht, wird oft zur Kasse gebeten. Die Haftpflicht zahlt zwar zunächst den Schaden des Geschädigten, kann aber nachher vom Kunden bis zu 5.000 Euro zurückverlangen. In einigen Tarifen wird auf Rückforderungen verzichtet. Auch bei einigen Kaskoversicherungen ist eine Verzichtsklausel möglich. Bild: Adobe Stock/S_E