„Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann ich mir nicht leisten – deshalb würde ich gern eine GFV abschließen.“ Makler, die diesen Satz von einem Kunden hören, sollten das Beratungsgespräch erst einmal mit etwas Aufklärungsarbeit beginnen. Denn anders als die BU sichert eine Grundfähigkeitsversicherung keineswegs die Arbeitskraft ab, sondern bestimmte körperliche Fähigkeiten wie Sehen, Greifen, Gehen oder Sprechen. Ob der Versicherte nach einem Unfall oder einer Krankheit weiterarbeiten kann oder nicht, spielt keine Rolle. Es kommt einzig darauf an, ob die versicherte Fähigkeit verloren gegangen ist.
Das kann für den Kunden allerdings auch von Vorteil sein. Zwar kann es passieren, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, er aber trotzdem keine Leistungen aus der GFV erhält, weil die versicherte Grundfähigkeit nicht in dem Maße eingeschränkt oder verlorengegangen ist, wie es in den Versicherungsbedingungen festgelegt wurde. Andererseits: Bei einem vertraglich definierten Verlust der Fähigkeit, erhält er die vereinbarte Rente auch dann, wenn er in seinem oder einem anderen Beruf weiterhin arbeiten kann – etwa weil er seine Tätigkeit umgestellt hat und die verlorene Grundfähigkeit gar nicht mehr braucht.
„Die GFV ist auf jeden Fall keine ,BU light‘. Darauf sollten Vermittler Kunden immer hinweisen“, erklärt der Versicherungsfachwirt, Makler und Buchautor Philip Wenzel. „Bei der Grundfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine Alltagsversicherung, die finanzielle Folgen einer körperlichen Einschränkung durch eine Rentenzahlung absichert. Sie kann zum Beispiel auch für einen Eigenheimbesitzer sinnvoll sein, der sich nicht mehr bücken kann und für die Gartenpflege einen Gärtner bezahlen muss. Oder von der Rente die Kosten für medizinische Behandlungen bestreitet, die seine Krankenkasse beziehungsweise die private KV nicht erstatten. Natürlich können mit einer GFV auch Teile der beruflichen Tätigkeit abgedeckt werden – dann muss man aber genau hinschauen, welche gemeinsame Schnittmenge sich tatsächlich aus der versicherten Grundfähigkeit und der konkreten beruflichen Tätigkeit ergibt.“
Das Problem dabei: Der Verlust einer Grundfähigkeit wird von den Versicherern unterschiedlich definiert. Beim Gebrauch der Hände kann es zum Beispiel darum gehen, ob der Versicherte eine handelsübliche LED-Birne in den Sockel schrauben kann, ob er eine Flasche mit Schraubverschluss öffnen oder eine Schere bestimmungsgemäß nutzen kann – wobei ein Friseur unter „bestimmungsgemäßer Nutzung einer Schere“ vermutlich etwas anderes versteht als ein Klempner oder ein Maler.
Für Vermittler bedeutet das: Sie müssen gemeinsam mit dem Kunden analysieren, welche Police die größtmögliche Schnittmenge mit den beruflichen Tätigkeiten des Kunden bietet – also zunächst überlegen, welche Fähigkeiten für den Job besonders wichtig sind und dann ermitteln, welche Versicherer hierfür die vorteilhaftesten Definitionen anbieten. Das kann im Einzelfall recht aufwändig sein.
Tipps und Unterstützung bietet zum Beispiel auch Philip Wenzel auf dem Internetportal