Wer seine Arbeitskraft absichern will, kann zwischen der Grundfähigkeits-, der Erwerbsunfähigkeits- sowie der Berufsunfähigkeitsversicherung wählen. Die drei Varianten unterscheiden sich sowohl in den Kosten als auch in den Leistungen. Den umfassendsten Schutz bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung. Moderne Policen greifen, wenn der versicherte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann und das oftmals auch schon bei 50 Prozent. Deshalb ist die BU vor allem für gut ausgebildete Fachkräfte interessant.
Dem gegenüber steht die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die erst dann greift, wenn der Versicherte weniger als drei Stunden arbeiten kann – in irgendeinem Beruf. Wenn der Chirurg also noch als Sacharbeiter eingesetzt werden kann, gibt es keine Leistungen aus der Police. Dieser geringere Schutz macht sich dafür preislich bemerkbar. Die Absicherung von Grundfähigkeiten wie Stehen, Gehen, Hören oder Sehen ist hingegen für alle Risikoberufe interessant, also jene mit einer hohen körperlichen Belastung. Für sie ist eine BU oftmals nicht erschwinglich und die Grundfähigkeitsrente daher eine Alternative. Denn sie greift auch dann, wenn der Beruf weiterhin ausgeübt werden kann, eine der versicherten Fähigkeiten jedoch verloren wurde.
Aus Vorsorgesicht ist die Art der Leistung das wesentliche Unterscheidungsmerkmal zwischen Unfallversicherung und Absicherung der Arbeitskraft. Während die erste im Versicherungsfall mit einer einmaligen Zahlung greift, zahlt die zweite eine monatliche Rente. Das heißt, mit BU & Co. wird der Lebensunterhalt abgesichert. Mit einer Unfallversicherung können sämtliche, durch den Unfall resultierenden Kosten, beispielsweise der Umbau des Zuhauses oder ein behindertengerechtes Auto, finanziert werden. Beide Versicherungen zielen also auf ganz unterschiedliche Absicherungsaspekte ab.
Übersetzt greift eine solche Versicherung bei schweren Krankheiten – bei Krebs, Multipler Sklerose, Herzinfarkt oder Schlaganfall. Die genauen Erkrankungen sind in den Bedingungen definiert. Ähnlich wie die Unfallversicherung soll auch die Dread-Disease-Versicherung die unmittelbaren finanziellen Folgen einer schweren Erkrankung und nicht wie die BU die Arbeitskraft mit einer monatlichen Rente absichern. Die Dread-Disease zahlt bei Erkrankung eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme einmalig aus.
Das kommt natürlich immer auf die individuelle Situation an. Wer für alle Fälle gewappnet sein will, kann sich natürlich gegen möglichst viele Risiken absichern. Wirklich elementar ist jedoch vor allem die Absicherung der eigenen Arbeitskraft, idealerweise über eine Berufsunfähigkeitsversicherung. In Abstufung sind dann die Grundfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu nennen. Sie kommen eigentlich immer nur dann in Betracht, wenn die BU aus irgendeinem Grund nicht möglich oder zu teuer ist. Wer einem Hobby nachgeht, das mit einem hohen Unfallrisiko verbunden ist – beispielsweise Fallschirmspringen, Reiten oder Mountainbiking –, sollte sich zumindest zu einer Unfallversicherung beraten lassen. Das gilt auch für die Dread-Disease-Versicherung, wenn etwa im familiären Umfeld eine Prädisposition schwerer Erkrankungen bekannt ist.