GKV: Diese 10 Leistungen wurden seit 1989 gestrichen
Kaputtgeschrumpft: In den vergangenen drei Jahrzehnten sind in der GKV immer wieder wichtige Leistungen gekürzt oder gestrichen worden. Für Makler ein wichtiges Argument in der PKV-Beratung! Hier haben wir die gravierendsten Änderungen seit 1989 zusammengestellt.
Mit dem damaligem Gesundheitsreformgesetz gibt es unter anderem eine Erhöhung der Eigenbeteiligung bei Heilmitteln auf 10 Prozent der Kosten. Bei vielen Arzneimitteln werden nur noch bestimmte Festbeträge erstattet. Kosten, die darüber hinaus gehen, trägt fortan der Patient. Bei stationären Krankenhausfahrten wird eine Selbstbeteiligung von 20 D-Mark eingeführt. Für Brillengestelle gibt es nur noch 20 DM Zuschuss, bei Gläsern werden Festbeträge festgesetzt. Kosten für Kontaktlinsen werden nur noch bei einer zwingenden medizinischen Begründung erstattet. Bild: Adobe Stock/fergregory