Rentenzahlung, auch wenn der Versicherte noch arbeiten kann
Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass die Grundfähigkeitsversicherung auch dann leistet, wenn der Beruf weiterhin ausgeübt werden kann. Denn der Leistungsanspruch ergibt sich aus dem Verlust einer Grundfähigkeit wie etwa Sehen und Hören, Gehen und Stehen.
So könnte beispielsweise ein Grafikdesigner, der nach einem Unfall querschnittsgelähmt ist, seinen Beruf weiterhin ausüben. Für die Grundfähigkeitsversicherung bestünde in diesem Beispiel Leistungspflicht, da die versicherte Person mindestens eine der versicherten Grundfähigkeiten – in diesem Fall sogar Gehen, Stehen und Treppensteigen – verloren hat. Der Grafikdesigner würde also die vereinbarte monatliche Rente erhalten, auch wenn sein aktuelles Gehalt dem Gehalt aus der Zeit vor dem Unfall gleicht. Mit diesem Geld kann dann zum Beispiel eine Arbeitszeitreduktion finanziert werden.
Sieben versicherte Fähigkeiten
Zu den Anbietern einer leistungsstarken Grundfähigkeitsversicherung zählt die Württembergische. Sie sichert die folgenden sieben Grundfähigkeiten des Menschen ab:
Sinne: Sehen, Hören, Sprechen
Motorik: Gebrauch der Hände
Mobilität: Gehen, Stehen, Treppensteigen
Die Leistungspflicht tritt ein, sobald eine der versicherten Fähigkeiten für mindestens sechs Monate nicht mehr ausgeübt werden kann.
Es gehört zum Transparenzprinzip der Württembergischen, dass die einzelnen Fähigkeiten zudem klar definiert sind: So ist der Gebrauch der Hände beispielsweise über die Fähigkeit definiert, eine geöffnete Flasche mit Schraubverschluss mit einer Hand verschließen und wieder öffnen zu können.
Niedrige Beiträge, hohe Flexibilität – und kaum Ausschlüsse
Ein weiterer großer Vorteil der Grundfähigkeitsversicherung besteht darin, dass die Beiträge vergleichsweise niedrig sind: So ist dieser Versicherungsschutz schon ab 26,40 Euro monatlich erhältlich. Das macht diese Art der Vorsorge auch für Angehörige derjenigen Berufsgruppen attraktiv, in denen einerseits der Verdienst nicht sehr hoch ist, andererseits enorme körperliche Belastungen zum Alltag gehören. Dies gilt zum Beispiel für Menschen, die in Pflege- und Heilberufen sowie in der Gastronomie arbeiten.
Hinzu kommt, dass es kaum Berufsgruppen gibt, die ausgeschlossen werden. Hierzu zählen lediglich Sprengmeister, Profisportler und Menschen, deren Beruf das Tragen von Waffen einschließt wie zum Beispiel Wachleute. Ein Vorteil ist zudem, dass alle versicherbaren Berufe immer auch bis Endalter 67 Jahre abschließbar sind.
Die Höhe der Grundfähigkeitsrente wird im Gespräch zwischen Berater und Kunden vereinbart. Sie wird in der Regel ab dem Eintritt des Leistungsfalls bis zum Erreichen der Altersrente gezahlt. Anpassungen der Leistungshöhe sind jedoch jederzeit möglich – etwa, wenn die versicherte Person Nachwuchs bekommt oder einen Immobilienkredit aufnimmt.
Apropos Kinder: Diese können auf Wunsch schon ab Eintrittsalter 7 Jahre versichert werden – und genießen dadurch ein besonderes Privileg. Denn speziell für die ganz jungen Kundinnen und Kunden gibt es eine Wechseloption: Wer vor dem 18. Lebensjahr als Schüler oder Schülerin bei der Württembergischen eine Grundfähigkeitsversicherung abschließt, kann bei Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums mit vereinfachten Gesundheitsfragen sowie bei Antritt einer Arbeitsstelle nach der Ausbildung oder dem Studium sogar ganz ohne Gesundheitsfragen in den Berufsunfähigkeitsschutz wechseln. Diese Möglichkeit besteht bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.
Es lohnt sich deshalb, das Thema Grundfähigkeiten frühzeitig anzusprechen – für die Berater ebenso wie für ihre Kunden.