Inflationsausgleichsprämie: Versicherungsangestellte erhalten 2.000 Euro

Jubel bei den knapp 200.000 Versicherungsangestellten in Deutschland: Sie erhalten zwei Mal 1.000 Euro Inflationsausgleichsprämie. Die zugrundeliegende Änderung des Tarifvertrags nimmt nun fast alle Versicherungsunternehmen in die Pflicht.

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15:12 Uhr | 05. Dezember | 2022
Bild: maurusone

Alles wird teurer – da kommt den Versicherungsangestellten im Innendienst und Außendienst die jetzt beschlossene Inflationsausgleichsprämie ihrer Arbeitgeber ganz recht. Bild: maurusone

Diese Nachricht dürfte viele Angestellte im Versicherungsinnen- und -außendienst freuen: Im Rahmen der optionalen Inflationsausgleichsprämie werden sie, zusätzlich zum Gehalt, insgesamt 2.000 Euro netto steuerfrei aufs Konto erhalten. Vor zwei Wochen hatten der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen (AGV) und die tarifschließenden Gewerkschaften ver.di und DBV Gespräche zu diesem Thema angekündigt. Am Wochenende (mit ver.di) und am Montagnachmittag (mit dem DBV) haben sich die Arbeitgebervertreter nun geeinigt.

Konkret sieht die Einigung zwei Zahlungen von jeweils 1.000 Euro vor. Die erste in 2023, die zweite in 2024, jeweils bis zum 31. März. Auch alle Auszubildenden sollen diese Beträge erhalten. Teilzeitbeschäftige und Angestellte, deren Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis umgewandelt worden ist, erhalten die Einmalzahlung anteilig, heißt es dazu in einer Presseinformation des AGV. Die beiden tarifvertraglich vereinbarten Einmalzahlungen in Höhe von 1.000 Euro im März 2023 und 500 Euro im Mai 2023 bleiben davon unberührt, werden also ebenfalls wie geplant geleistet.

Auch die Axa muss bezahlen

Wichtig: Für diese Regelung der Inflationsausgleichsprämie wurde in den geltenden Tarifvertrag eingegriffen und dieser ergänzt. Als Gegenleistung für dieses „Zugeständnis“, zu dem seitens der Arbeitgeber keine Verpflichtung bestand, wie der AGV betonte, wurde die Laufzeit des aktuellen Tarifvertrags um ein Jahr bis zum 31. März 2025 verlängert. Das gibt den Versicherungsunternehmen Planungssicherheit und schiebt die nächste Tarifrunde erst einmal um weitere zwölf Monate hinaus. Durch den Tarifabschluss vom April 2022 wären beispielsweise die Personalkosten für die Innendienst-Angestellten im Jahr 2023 um 2,52 Prozent gegenüber dem Jahr 2022 gestiegen, rechnet der AGV vor. Durch die nun beschlossene Inflationsausgleichsprämie würden die Mehrkosten 2023 gegenüber 2022 weiter auf 4,01 Prozent klettern.

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Durch die tarifvertagliche Regelung sind nun alle 223 tarifgebundenen Versicherungsunternehmen hierzulande in der Pflicht, die Prämie wie beschlossen auszuzahlen, darunter beispielsweise Branchengrößen wie Allianz und Axa.