Was die Öffnung der digitalen Allianz-Plattform für den bAV-Markt bedeutet
„Digitalisierung kann das Werkzeug für mehr bAV-Verbreitung und Kosteneffizienz sein“, sagte Martin Bockelmann einmal im procontra-Interview. Der heutige Vorstandschef des Technologieanbieters xbAV arbeitete lange als Makler und gründete 2007 wegen der immer aufwendigeren Administration die Firma xbAV, die heute führender digitaler Plattformanbieter in der bAV ist.
Firmen wünschen sich vor allem, ihre bAV einfach und effizient zu verwalten. Der Vermittler wird durch Nutzung einer digitalen bAV-Plattform entlastet und informiert zugleich seine Kunden digital. „So bekommt er wieder mehr Zeit für die Beratung und sichert sein betriebswirtschaftliches Auskommen“, sagt Bockelmann. Dabei werden alle Beteiligten mit Hilfe der zentralen Technologie-Plattform vernetzt, so dass Information, Beratung, Abschluss, Verwaltung und Überprüfung vereinfacht werden. Bei xbAV können nicht nur bAV-Verträge von einem Anbieter verwaltet werden, sondern von allen gewünschten Gesellschaften.
Öffnung für den Versicherer-Markt
Diesen Schritt geht jetzt auch das zweitstärkste bAV-Verwaltungsportal „Firmen-Online“. "Neben den Verträgen bei der Allianz können jetzt auch die Verträge anderer Versicherer mit verwaltet werden", bestätigt Laura Gersch, Vorstand für Firmenkunden und Personal der Allianz Leben. „Viele unserer Kunden haben schon auf diese Ausbaustufe von Firmen-Online gewartet“, betont Gersch. Firmenkunden können damit die bAV-Verträge ihrer Mitarbeiter bei anderen Versicherern in Firmen-Online hochladen, verwalten und beispielsweise Adressdaten im Fall eines Umzugs ändern.
Für Allianz-Firmenkunden war dies schon seit 2008/2009 digital und kostenlos möglich. Seit dem Relaunch des Portals 2018 sei die Plattform stetig gewachsen - auch mit einem Arbeitnehmerportal. Aktuell werden über Firmen-Online mehr als 2,3 Millionen bAV-Lösungen für Arbeitnehmer verwaltet. Die Vergleichszahl für 2019 bleib die Allianz trotz Nachfrage von procontra schuldig.
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Unklare Kostenangaben für Fremdnutzer
Über den Dienstleister Caldera Service GmbH würden die Serviceaufträge abgewickelt und zudem sichergestellt, dass die Firmenkunden alle relevanten Versicherungsdaten im Portal einsehen können, heißt es bei den Stuttgartern. Der Datenschutz sei dabei gewährleistet; die Allianz selbst habe keinen Zugriff auf die Verträge anderer Versicherer.
„Die Verwaltung der Allianz-Verträge bleibt für unsere Firmenkunden natürlich weiterhin kostenlos“, sagt Gersch. Die einfache Anzeige von Verträgen anderer Versicherer könne jeder Nutzer von Firmen-Online ebenfalls kostenlos aktivieren, berichtet Gersch. Erst bei der Nutzung einer automatischen Datenaktualisierung oder von Services werde für den Arbeitgeber eine Gebühr fällig. Auf Nachfrage von procontra hieß es etwas nebulös: „Nutzer zahlen eine monatliche Pauschale pro Vertrag, die den marktüblichen Konditionen entspricht.“ Wie der Website zu entnehmen ist, liegt die Allianz-Monatspauschale bei 2,50 Euro + 19 Prozent Mehrwertsteuer pro Vertrag.
Wie der Markt der Portale tickt
„Grundsätzlich ist die bAV-Verwaltung Sache des Arbeitgebers“, betont xbAV-Chef Bockelmann. Der Arbeitgeber will über ein solches Portal alle bAV-Verträge seiner Mitarbeiter bei allen Anbietern einsehen, ist aber meist nicht bereit, dafür Geld zu bezahlen. Insofern bleibt abzuwarten, ob das neue Allianz-Angebot zieht. Andere Marktgrößen wie xbAV verlangen dafür kein Geld vom Arbeitgeber, nehmen jedoch von den angeschlossenen Versicherern eine sehr niedrige Gebühr.
Die Allianz-Offerte dürfte dem hauseigenen bAV-Portal und Geschäft weiteren Zulauf bescheren sowie zumindest dem Dienstleister wertvolle Informationen über die Bestände des Wettbewerbs. Laut der Umfrage „Betriebliche Altersversorgung 2020" der BBG Betriebsberatung unter 308 Maklern und Mehrfachagenten kennen 52 Prozent das Allianz-Portal Firmen-Online sowie 82,1 Prozent xbAV, 26,6 Prozent eVorsorge und 24,3 Prozent ePension. Tatsächlich genutzt werden von den genannten Portalen ganz überwiegend xbAV (60 Prozent) und Firmen-Online (42 Prozent), wobei Mehrfachnennungen erlaubt waren. Alle sonstigen Portallösungen landen bei unter 10 Prozent (Stand: Mai 2020).
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