Arbeitskraftschutz: Kein Sonderstatus für überstandene Corona-Erkrankung
In der Arbeitskraft- und Todesfallabsicherung der Zurich Gruppe Deutschland wird eine überstandene Covid-19 Infektion ab Juli wie andere überstandene Infektionskrankheiten auch behandelt: Künftig soll die Karenzzeit von vier Wochen entfallen, die momentan noch zwischen Ausheilung und Vertragsschluss liegen müssen. Covid-19 und Long Covid-Erkrankungen müssen zwar weiterhin in der Absicherung von Lebensrisiken sowie bei der Arbeitskraftabsicherung abgefragt und anzeigt werden. Nach Ausheilung der Krankheit soll sich diese aber nicht mehr auf die Risikobewertung auswirken; die aktuell noch geltende Wartezeit entfällt.
Continentale Krankenversicherung: Neue bKV-Tarife
Neues vermeldet die Continentale Krankenversicherung für ihre betriebliche Krankenversicherung: Zusätzlich zum Einsteigertarif ConCEPT Choose bietet das Unternehmen ab sofort die Tarife Choose More und Choose Max an. In beiden Tarifen werden die Kosten für umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen sowie für Heil- und Hilfsmittel erstattet. Zudem lassen sich weitere ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen umfassend betrieblich absichern. Unternehmen können für ihre Mitarbeiter ein jährliches Gesundheitsbudget von bis zu 1.600 Euro wählen. Bei einem Arbeitsunfall steigt im Choose-Max-Tarif, der ohne Sublimits angepriesen wird, das Budget um die Höhe des gewählten Grundbudgets für zwei Kalenderjahre. Das Extra-Budget lässt sich frei für alle tariflichen Leistungen verwenden. Nimmt der Arbeitnehmer in einem Jahr keine Tarifleistungen in Anspruch, kann er jeweils zehn Prozent seines Gesundheitsbudgets ansparen, maximal fünf Jahre lang.
bAV-Kooperation zwischen Signal Iduna und Deutsche Unterstützungskasse
Die Signal Iduna Lebensversicherung und die Deutsche Unterstützungskasse (DUK) kooperieren im Geschäftsfeld der betrieblichen Altersversorgung (bAV): Seit dem 1. April hat die DUK ihre Angebotspalette um die nachhaltig ausgerichtete Fondspolice Signal Iduna Global Garant Invest (SIGGI) erweitert. SIGGI ist über die gesamte Vertragslaufzeit nachhaltig ausgerichtet, also in der Anspar- und Rentenphase. Alle drei Anlagetöpfe, in die die Sparbeiträge von Kunden investiert werden, sind nachhaltig gestaltet. „Durch die Kooperation mit der DUK möchten wir unsere Position im Bereich der spezialisierten bAV-Makler deutlich ausbauen und stärken“, sagt René Wördemann, Leiter des Bereichs Belegschaftsgeschäft Großkunden und Branchenlösungen bei Signal Iduna.
Reiseversicherungspolicen der Ergo mit neuen Tarifen und Beiträgen
Pünktlich zum Auftakt der Feriensaison hat die Ergo Reiseversicherung neue Tarife mit erweiterten Leistungen und höheren Versicherungssummen auf den Markt gebracht. In der Einmal- und Jahres-Versicherung, für die es nur noch ein Bedingungswerk gibt, sind ab sofort Reisen bis zu 20.000 Euro versicherbar, in Kombination von Einmal- und Jahres-Versicherung sind es bis zu 40.000 Euro. In der Einmalreise-Versicherung ist eine einfache Prozent-Prämie ab Reisepreisen von 3.000 Euro erhältlich. Die Reisewarnungs-Klausel für alle Versicherungssparten wird gestrichen. Gesonderte Schiffsprämien entfallen und können über die Tarife für „alle Verkehrsmittel“ abgesichert werden. In der Reisekranken-Versicherung wird die Kostenübernahme für medizinisch notwendige Heilbehandlungen ohne Begrenzung garantiert. In der Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung werden Einzelzimmerzuschlag oder Mehrkosten für die alleinige Nutzung des Doppelzimmers übernommen. Erkrankt ein zur Reise angemeldeter Hund oder eine Katze gilt das als versichertes Ereignis. In der Reisegepäck-Versicherung sind Sportgeräte zu 100 Prozent der Versicherungssumme versichert.
Gothaer bietet Krankenversicherung für Katzen
Die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) führt zu einem deutlichen Anstieg tierärztlicher Behandlungskosten. Vor diesem Hintergrund bietet Gothaer Tierkrankenversicherung (GTK) nun auch für Katzen einen Schutz im Krankheitsfall an. Die Tarifstruktur orientiert sich eng an den bestehenden Tarifen für Hunde. „Gerade für Katzen sind die Behandlungskosten in einzelnen Bereichen überproportional angestiegen, zudem hat hier in vielen Bereichen eine Angleichung an die Abrechnungshöhen für Hunde stattgefunden“, sagt Produktmanager und Tierarzt Christian Prachar. Der Schutz erstreckt sich auf die Kosten für tierärztlich notwendige Operationen, kann aber auch um die Absicherung von Heilbehandlungen erweitert werden. Für die Auswahl der entsprechenden Leistung steht in den drei Tariflinien (Basis, Plus und Premium) der entsprechende Zusatzbaustein zur Verfügung. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei der zu versichernden Katze um eine Wohnungskatze oder einen Freigänger handelt. Auch die Rassezugehörigkeit habe keine Auswirkungen auf die Beitragshöhe. Entscheidend für die Höhe der fälligen Beiträge sei das Alter des Tieres. Versichert werden können Katzen bei Neuabschluss ab der 9. Lebenswoche und bis zum 8. Geburtstag.