Elementarschutz

Justizminister machen den Weg für eine Pflichtversicherung frei

Haben Politiker vor wenigen Jahren noch verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Elementarpflichtversicherung ins Feld geführt, sieht das plötzlich anders aus. Zwei Justizminister drängen besonders vehement auf eine verpflichtende Police gegen Elementarschäden.

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13:06 Uhr | 02. Juni | 2022
zerstörte Häuser im Ahrtal

Verfassungsrechtliche Bedenken beim Thema Elementarpflichtversicherung hatten die Justizminister der Länder bereits, nun komme es auf die konkrete Ausgestaltung einer solchen Pflicht an, heißt es in einem aktuellen Beschluss der Justizministerkonferenz. | Quelle: picture alliance/Zoonar/Stefan Ziese

Der Baden-Württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) haben sich für eine Pflichtversicherung starkgemacht. Gegenüber der Stuttgarter Zeitung erklärte Kretschmann: „Das Thema war schon mehrfach Thema in Bund-Länder-Runden und es wird Zeit, dass da ein Knopf drangemacht wird nach den großen Unwetterkatastrophen, die wir in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hatten mit vielen Toten und riesige Summen, die das kostet.“

Zumal solcherart Unwetterereignisse in Folge des Klimawandels immer mehr Schadensereignisse zur Konsequenz haben werden. Nur über „über eine solidarische Pflichtversicherung aller Immobilienbesitzer, egal ob sie Gewerbe oder Privathäuser besitzen“, sei dem Problem beizukommen. Kretschmer wolle das Thema deswegen auch in der Justizministerkonferenz am Mittwoch und Donnerstag einbringen.

Eventuelle verfassungsrechtliche Bedenken hatten die Justizminister der Länder bereits am Mittwoch ausgeräumt, bestätigte die baden-württembergische Ressortchefin Marion Gentges (CDU) den „Stuttgarter Nachrichten“. Allerdings komme es auf die konkrete Ausgestaltung der Versicherungspflicht an, heißt es nun in dem aktuellen Beschluss der Justizministerkonferenz vom Donnerstag, über den die Nachrichtenagentur dpa berichtet. Es müssten jedoch „substanzielle Selbstbehalte oder vergleichbare Instrumente vorgesehen werden“.

In der Vergangenheit wurde gegen eine Pflichtversicherung mit Verweis auf die mögliche damit einhergehende Ungerechtigkeit argumentiert: So müssten schließlich auch Hausbesitzer eine Police abschließen und Beiträge zahlen, bei denen ein Schaden durch die entsprechende Lage des Wohneigentums nahezu ausgeschlossen ist.  Diese Person würde dann den Schaden anderer quersubventionieren. Dagegen wendet der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) jedoch ein, dass es Experten zufolge mittlerweile überall zu Schäden kommen könne, auch in vermeintlich sicheren Gebieten.

„Es geht, mit einer solchen Pflichtversicherung, wenn wir nicht sagen, es wird der letzte Euro versichert”, so Biesenbach. Er plädiert für eine angemessene Eigenbeteiligung, wenn Schäden beispielsweise in einem kleinen fünfstelligen Bereich selbst getragen werden und jemand nur höhere oder existenzgefährdende Schäden versichert.

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Doch keine verfassungsrechtlichen Bedenken

Der Debatte war ein Gutachten des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen vorausgegangen, demgemäß die Elementarpflicht sowohl mit dem europäischem Unionsrecht als auch mit dem deutschen Verfassungsrecht vereinbar sei. Die von den aktuell tagenden Justizministern eingesetzte Arbeitsgruppe ist nun zu dem gleichen Urteil gekommen. Das ist insofern erstaunlich, als dass im Jahr 2017 eine Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz durchaus verfassungsrechtliche Bedenken moniert hatte.

Währenddessen plädiert der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weiterhin für eine Opt-Out-Lösung. „Es wäre ein milderes Mittel, als Verbraucher staatlich zu einer Versicherung zu zwingen“, glaubt GDV-Chef Jörg Asmussen. Der Bund der Versicherten (BdV) hat jüngst die Idee eines Risikopools auf das Tablett gebracht: Das kollektive Pflichtsystem zur Absicherung von Elementarschäden über einen solchen Risikopool könne durch höhere Grundsteuern finanziert werden. Diejenigen, die eine private Versicherung für Elementarschäden nachweisen, wären von dieser Steuer befreit.

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