Greenwashing-Vorwurf
Stuttgarter Lebensversicherung gibt Unterlassungserklärung ab
14:05 Uhr | 27. Mai | 2022
Die Stuttgarter Lebensversicherung hat eine Unterlassungserklärung abgegeben, der eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vorausgegangen war. Der Versicherer hatte mit einem Gesundheitskonto um potenzielle Kunden geworben. Dabei hatte es sich um eine fondsgebundene Rentenversicherung gehandelt, die als „Grüne Rente“ beworben wurde. Das Versprechen des Unternehmens: Investoren würden ihr Geld nachhaltig anlegen und so die Zukunftsfähigkeit von Umwelt und Gesellschaft unterstützen.
Das Manko dabei: Wie konkret dieses Ziel mithilfe der Investitionen erreicht werden solle, ließ der Versicherer offen. Demnach wurden ökologische und soziale Merkmale zwar „berücksichtigt“, doch: „Die Berücksichtigung irgendwelcher Kriterien alleine sagt nichts über die tatsächliche Nachhaltigkeit der Investitionen aus“, kritisiert Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Die Stuttgarter Lebensversicherung hat mit der aktuellen Unterlassungserklärung zugesichert, auf den Begriff „Gesundheitskonto“ in Bezug auf fondsgebundene Rentenprodukte in Zukunft zu verzichten, wie die Verbraucherzentrale bereits am Dienstag mitteilte.
Aktuell laufe, so die baden-württembergische Verbraucherzentrale, eine Unterlassungsklageverfahren gegen die Deutsche Kreditbank (DKB): Das Geldhaus mit einem kostenlosen Girokonto geworben mit dem Versprechen, das eingezahlte Geld werde in ökologische und soziale Projekte in Deutschland investiert. Allerdings werden weder Art noch Umfang dieser Investitionen transparent gemacht, bemängeln die Verbraucherschützer. Sie monieren darüber hinaus, die Bezeichnung des Girokontos als „kostenlos“, da Kunden nach wie vor Verwahrentgelte zahlen müssen.
In der Vergangenheit war es immer wieder zu Abmahnungen durch die Verbraucherzentralen gekommen, hin und wieder auch zu Klagen: So warfen die Verbraucherschützer der zur Commerzbank-Gruppe gehörenden Commerz Real irrführende und unlautere Werbung vor. Das Unternehmen hatte damit geworben, Kunden könnten durch die Anlage in einen bestimmten Fonds ihren persönlichen CO2-Fußabdruck ausgleichen. „Tatsächlich sind die Abfragekriterien des ,CO2-Rechners' jedoch nicht im Ansatz ausreichend, um einen akkuraten CO2-Wert zu berechnen“, kritisierte die Verbraucherzentrale. Die Richter am Stuttgarter Landgericht sah das genauso. „Wegen der weiterhin bestehenden Unklarheiten insbesondere über Bedeutung und Inhalt von Begriffen wie etwa ,umweltfreundlich‘, ,umweltverträglich‘,, umweltschonend‘ oder ,bio‘ sowie der hierauf hindeutenden Zeichen ist eine Irreführungsgefahr im Bereich der umweltbezogenen Werbung besonders groß“, stellte das Gericht klar. Dem Aufklärungsbedürfnis auf Kundenseite sei die Commerz Real jedoch nicht nachgekommen.