Klage wegen Greenwashing

DWS gibt Unterlassungserklärung ab

„Irreführende Werbung für angeblich nachhaltige Geldanlagen“: Wegen dieses Vorwurfs steht die Deutsche-Bank-Tochter erneut unter Beschuss. Nach einer entsprechenden Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lenkte die DWS nun ein, Fehler sieht sie dennoch nicht.

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14:03 Uhr | 10. März | 2023

Die Greenwashing-Vorwürfe gegen die DWS häufen sich. In der vergangenen Woche hatte die Organisation „Finanzwende“ dem Vermögensverwalter Ökoschwindel in großem Stil vorgeworfen, weil er für seine als grün deklarierten Fonds Aktien fossiler Unternehmen im Wert von 852 Millionen Dollar zugekauft hatte. Nun gerät die DWS erneut wegen Greenwashing-Vorwürfen in den Fokus. Im September vergangenen Jahres hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Deutsche-Bank-Tochter Klage eingereicht, da sie die Werbung für einen Klimafonds als irreführend einstufte. Nun lenkte die Fondsgesellschaft vor der für Freitag angesetzten Anhörung vor Gericht ein und gab eine Unterlassungserklärung ab.

Werbung enspricht gesetzlichen Anforderungen

In der Erklärung geht der Vermögensverwalter auf die von den Verbraucherschützern kritisierten Punkte ein und verpflichtet sich, die betreffende Werbung für den als nachhaltig bezeichneten Fonds ab dem 22. März zu unterlassen. Falsch seien die Werbeaussagen trotzdem nicht. „Wir sind weiterhin der Auffassung, dass die Werbematerialien den gesetzlichen Anforderungen entsprechen“, zitiert das „Handelsblatt“ einen DWS-Sprecher. Unter Angabe von zusätzlichen Quellen und Erklärungen könne die entsprechende Werbung zudem weiterverwendet werden.

Die Unterlassungserklärung des Fondsverwalters beurteilen die Verbraucherschützer als ausreichend. „Da die Unterlassungserklärung hinsichtlich aller von uns als irreführend beanstandeten Punkte abgegeben wurde, hat sich ein gerichtliches Verfahren erledigt“, erklärte Niklaas Haskamp, Leiter der Pressestelle, gegenüber procontra. Allerdings wolle die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die geänderte Werbung zu gegebener Zeit erneut prüfen.

Keine transparente Erläuterung

Konkret ging es in der Klage, die die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im vergangenen September beim Landgericht Frankfurt eingereicht hatte, um Werbematerialien für den „DWS Invest ESG Climate Tech“. Wie die Verbraucherschützer argumentierten, sei darin behauptet worden, nicht in Unternehmen aus Sektoren wie Kohle oder Rüstungsgüter zu investieren. Da die DWS aber nicht transparent erläutert habe, wie sie zu diesen Angaben gekommen sei, sei das irreführend gewesen. Anlegern werde vorgegaukelt, sie investierten zu null Prozent in Kohle. Tatsächlich dürften die Firmen im Fonds etwa bis zu knapp fünf Prozent ihres Umsatzes in der Kohleindustrie erzielen, sagte Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, nach Einreichung der Klage.

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Erst kürzlich hatte das Landgericht Stuttgart über eine weitere Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg entschieden, in der es um irreführende Werbung der Commerz Real AG ging. Für ihren Fonds „klimaVest“ hatte sie mit einer „messbaren“ ökologischen Wirkung geworben. Die Richter gaben der Klage Recht und entschieden, dass die Werbeaussage künftig näher erläutert werden müsse.