Fondsgebundene Rentenversicherung? Wozu brauche ich den Versicherungsmantel, wenn ich auch einen einfachen, günstigen ETF-Fondssparplan abschließen kann? Mit diesen Fragen werden Makler häufig konfrontiert, wenn sie Kunden zum Thema Altersvorsorge mit Investmentfonds beraten. Tatsächlich spricht aber viel für die Versicherungsvariante.
Auch bei fondsgebundenen Rentenversicherungen (FRV) können Kunden heute in der Regel ETFs nutzen. Dennoch bleibt das Problem, dass – im Vergleich zu einem ETF-Sparplan – zunächst einmal die höheren Kosten der FRV ins Auge fallen. Und, ja: Durch die Abschlusskosten reduziert sich in den ersten Jahren der Anteil der Beiträge, der tatsächlich in den Fonds fließt.
Insgesamt verringert sich die Rendite nach einer aktuellen Berechnung des Analysehauses Assekurata durch die Vertragskosten um durchschnittlich 0,8 Prozent. Vermittler von FRV können aber triftige Gegenargumente zu Gunsten der Versicherungslösung ins Feld führen. Das erste betrifft die Versteuerung.
Hier punktet die FRV gleich in mehrfacher Hinsicht. Nicht nur werden während der Ansparphase keine Steuern auf Erträge und angespartes Kapital fällig – auch Umschichtungen zu anderen Fonds sind nicht abgeltungssteuerpflichtig. Bei Sparplänen sieht das anders aus. Dort belastet jedes Umschichten und jeder Verkauf die Erträge mit der 25-prozentigen Abgeltungssteuer. „Gerade nach mehreren Jahren mit einem entsprechend höheren Guthaben ist der steuerliche Freibetrag hier keine Hilfe mehr“, urteilen Experten des Fachportals „ihre-vorsorge.de“.
Enorme Steuervorteile ergeben sich später im Zuge der Auszahlung. FRV-Versicherte haben die kostenfreie Wahl zwischen einer Einmalauszahlung und einer lebenslangen Leibrente. In beiden Fällen muss nur der Ertragsteil versteuert werden – und das auch nur zum Teil.
Entscheidet der Kunde sich für die Einmalzahlung, holt sich das Finanzamt den individuellen Steuersatz auf die Hälfte der Erträge (sofern der Versicherte 62 Jahre oder älter ist und mindestens zwölf Jahre lang Beiträge gezahlt hat). Doch Achtung: Steuerneutral bleibt der Ansparanteil nur dann, wenn der Versicherte bis zur Auszahlung Beiträge zahlt.
Bei einer Leibrente liegt der zu versteuernde Anteil noch niedriger. Abhängig vom Alter des Versicherten bei Rentenstart sind es beispielsweise bei 60 Jahren 22 Prozent, bei 65 Jahren 18, bei 67 Jahren 17 Prozent. Gewinne aus einem Sparplan müssen dagegen (bis auf den Freibetrag von 801 Euro) in voller Höhe mit 25 Prozent Abgeltungssteuer versteuert werden.
Zum besseren Verständnis sollten Makler ihren Kunden vielleicht den grundsätzlichen Unterschied zwischen Sparplan und Rentenversicherung verdeutlichen. Ein Sparplan dient dem Vermögensaufbau. Eine Versicherung sichert Lebensrisiken ab. Die fondsgebundene Rentenversicherung zum Beispiel das Risiko Altersarmut. Und daraus ergibt sich ein weiterer Vorteil gegenüber dem Fondssparen.
Entscheidet der Kunde sich für die Verrentung der Auszahlung, kann er sich darauf verlassen, dass die monatliche Leibrente bis an sein Lebensende auf seinem Konto landet, egal wie alt er ist – selbst, wenn im Einzelfall die zur Verfügung stehende Summe „aufgebraucht“ sein sollte. Über dieses klare Plus an Sicherheit sind sich viele Kunden nicht im Klaren. Es kann ein weiteres wichtiges Entscheidungskriterium für Wahl einer FRV sein.