Ablaufmanagement: Im Ablaufmanagement wird das Fondsguthaben aus Fonds mit höherem in solche mit geringerem Risiko umgeschichtet, um so Kursschwankungen abzumildern.
Beitragsfreistellung: Komplette und meist dauerhafte Einstellung der Beitragszahlung zu einer Versicherung, wobei der Versicherungsschutz bestehen bleibt.
Cost-Average-Effekt: Der CAE (dt: Durchschnittskosteneffekt) setzt regelmäßige, immer gleich hohe Einzahlungen in einen Anlageplan voraus. Dadurch werden bei hohen Kursen weniger Anteile gekauft, bei niedrigen Kursen entsprechend mehr. Langfristig soll dadurch vor allem bei schwankenden Kursen ein Durchschnittspreis erreicht werden, der unter dem arithmetischen Mittel liegt. Die tatsächliche Wirksamkeit des Cost-Average-Effekts ist nicht unumstritten.
Dachfonds: Anders als Fonds, die direkt in Wertpapiere investieren, stecken Dachfonds Geld in andere Fonds. Dadurch erzielen sie eine breitere Streuung und senken das Kursrisiko. Dafür werden aber höhere Ausgabeaufschläge fällig.
ETF: Fondsrenten sind auch auf ETF-Basis möglich. Die kostengünstige Exchange Traded Funds bilden bestimmte Aktienindizes, wie DAX oder den Weltaktienindex MSCI World nach.
Fondssparplan: Wird wegen zunächst geringerer Kosten oft als Alternative zur fondsgebundenen Rentenversicherung nachgefragt. Nachteile u. a.: keine Steuervergünstigungen wie in der FRV und kein kostenloses Kapitalwahlrecht zwischen Einmalauszahlung und lebenslanger Leibrente.
Garantiefonds: Garantiert die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge nach Ende der Laufzeit. Auch die Vereinbarung einer individuellen Beitragsgarantie ist möglich. Beides wirkt sich aber negativ auf die mögliche Rendite aus.
HDAX: Index, der die insgesamt 110 Werte von DAX, MDAX und TecDAX zusammenfasst.
Intransparenz: Ein häufig vorgebrachtes Argument gegen FRV, das zumindest bei neueren Tarifen aber nicht mehr zieht. Hier gibt die Effektivkostenquote dem Kunden genaue Auskunft über sämtliche Kosten, die die Rendite über die gesamte Laufzeit reduzieren können.
Jahresüberschuss: Der Jahresüberschuss (Gewinn) eines Unternehmens am Ende des Geschäftsjahres kann entweder als Dividende an die Aktionäre ausgezahlt oder in die Erhöhung der Gewinnrücklagen investiert werden.
Kapitalwahlrecht: Bezeichnet die Wahlmöglichkeit des Versicherten, sich bei Renteneintritt zwischen einer einmaligen Auszahlung und einer lebenslangen Leibrente zu entscheiden.
Lebenslange Leibrente: Rentenzahlungen aus der FRV fließen bis zum Tod des Versicherten – auch, wenn die eingezahlte Summe im Einzelfall dazu eigentlich nicht mehr ausreicht.
Mantel, Versicherungsmantel: Fondsgebundene Rentenversicherungen werden manchmal auch als „Sparplan im Versicherungsmantel“ bezeichnet. Aus dem Mantel ergeben sich die Vorteile einer Versicherung gegenüber dem Sparplan (u. a. kostenloses Kapitalwahlrecht, Steuervorteile).
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Nettopolice: Hier fallen für den Kunden keine Abschlussprovisionszahlungen an. Stattdessen erhält der Vermittlung direkt vom Kunden ein Honorar.
Outperfomer: Aktien, die sich besser entwickeln als der Index, dem sie angehören.
Planmäßige Erhöhung: Bezeichnet die regelmäßige Erhöhung der Versicherungsleistung ohne erneute Risikoprüfung bei entsprechend höheren Beiträgen. Man spricht hier auch von der Dynamik einer Versicherung.
Quartalszahlung: Einzahlungen in eine FRV sind in der Regel monatlich, pro Quartal oder als hohe, einmalige Zahlung möglich.
Rentenfaktor: Gibt an, wie hoch die monatliche Rente gemessen am angesparten Kapital pro 10.000 Euro ist. Beispiel: Bei einem Sparkapital von 100.000 Euro und dem Rentenfaktor 30 betrüge die monatliche Rente 300 Euro.
Shiften: Umschichten von Fondsanteilen in einen anderen Fonds
Technische Analyse: Methode, die Aussagen über die künftige Entwicklung von Wertpapieren und Indizes zu treffen. Dabei werden Börsenkurse und spezifische Kennzahlen zu Grunde gelegt.
Underperformer: Aktien, die sich schlechter entwickeln, als der Index, dem sie angehören.
Versicherte Person: Bezeichnet die Person, auf die die Versicherung abgeschlossen ist. Dabei muss es sich nicht zwingend um den Versicherungsnehmer selbst handeln.
Wertpapierprospekt: Jedes Unternehmen, das Wertpapiere anbietet, muss einen Wertpapierprospekt veröffentlichen. Darin werden alle wesentlichen Informationen zu dem Wertpapier detailliert dargestellt.
Zusatzversicherung: Sichert bei der fondsgebundenen Rentenversicherung beispielsweise Hinterbliebene beim Tod des Versicherungsnehmers durch eine Fortsetzung der Rente oder Beitragsrückzahlung ab.
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