Erweiterte EU-Offenlegungsverordnung
AfW und Votum aktualisieren Leitfaden für Vermittler
12:02 Uhr | 07. Februar | 2023
Seit knapp zwei Jahren ist die EU-Offenlegungsverordnung in Kraft, durch die Vermittler neuen Informationspflichten unterliegen. Nun hat die Europäische Union zum 1. Januar die Transparenzverordnung ergänzt und damit den Umfang der Beraterpflichten erweitert.
AfW und Votum beziehen dazu in einer gemeinsamen Presseerklärung Stellung und teilen mit, dass sie die praktischen Arbeitshilfen zur Offenlegungsverordnung für Vermittler infolgedessen überarbeitet und ergänzt haben. Bereits vor Inkrafttreten der Offenlegungsverordnung hatten die Verbände den Leitfaden mit Erklärungen, Formulierungshilfen und Hinweisen für die praktische Umsetzung herausgegeben.
Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Verordnungs-Richtlinien: Berater sind ab sofort qua Gesetz dazu verpflichtet, im Rahmen ihres Online-Auftritts eine dezidierte Erklärung darüber abzugeben, wie sie nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung berücksichtigen.
Die aktualisierten Arbeitshilfen von Votum und AfW sollen nun „allen Versicherungs- und Anlagevermittlern in Deutschland praxisnahe Hilfestellungen und Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Transparenzverordnung“ bieten, erklärt Votum-Vorstand Martin Klein und ergänzt: „Auch wenn die Vorgaben aus Brüssel inzwischen eine realitätsfremde Granularität aufweisen – es wird nun sogar der Wortlaut für Zwischenüberschriften auf Internetseiten gesetzlich vorgeschrieben – so müssen diese nun eben umgesetzt werden.“ Dabei würden die gesetzgeberischen Vorgaben dem ursprünglichen Ziel, mehr Kapital in nachhaltige Geldanlagen zu leiten, allerdings nicht nützen.
Auch AfW-Vorstand Norman Wirth unterstreicht: Die Regulierungsdichte beim Thema ESG werde unüberschaubarer, die Begrifflichkeiten immer unübersichtlicher. „Gerade darum wollen wir gemeinsam Halt und sachliche sowie weitestgehend praxisnahe Orientierung geben“, fügt er hinzu.
Im Gespräch mit procontra wies der AfW-Vorstand kürzlich ebenfalls darauf hin, dass die zunehmende EU-Regulatorik die Akzeptanz der Vermittler für das Thema „nicht gerade steigere“. Auch die vorgeschriebene Einordnung der Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden in verschiedenste Schemata nach Taxonomie und Offenlegungsverordnung, unter Berücksichtigung von PAI et cetera empfinde er als „maximalst unhandlich“. „Wir erleben hier ein klassisches Beispiel dafür, wie ein wichtiges, drängendes, unbedingt notwendiges Thema, für das viele Menschen, mich eingeschlossen, mit Herzblut brennen, in der Umsetzung aufgrund von überbürokratischen Vorgaben ziemlich gegen die Wand gefahren wird“, betonte Wirth.