Erst im Dezember 2018 trat die zur Umsetzung der IDD wichtige Versicherungsvermittlungs-verordnung (VersVermV) in Kraft.
Das erforderte Anpassungen an der IDD-Checkliste vom BVK. Der Verband hatte im November 2017 eine erste Version der Checkliste vorgestellt, die er zusammen mit Professor Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund und der Konzeptentwicklungs- und Beratungs- / Innovationswerkstatt der Assekuranz und Finanzdienstleister (KuBI) e.V. entwickelt hat.
Die Liste enthält nun 23 Hinweispunkte aus zehn Themen, wie z.B. zur Weiterbildungspflicht, zur Erfüllung des bestmöglichen Kundeninteresses, zum gesetzlichen Provisionsabgabeverbot und zum Beschwerdemanagement, Handreichungen in Form von Fragen, Hinweisen und To-do-Listen.
„Die Liste ermöglicht somit allen Vermittlern praxisgerecht die rechtskonforme Umsetzung der neuen Rechtslage“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wir verstehen die IDD-Liste als Service für alle Vermittler.“
„Dabei legten wir Wert auf Klarheit und Verständlichkeit sowie auf Vollständigkeit aller neuen Pflichten für Vermittler nach IDD“, ergänzt der Autor Prof. Dr. Beenken. „Schließlich ist es für die betroffenen Vermittler nicht ganz einfach, die zahlreichen neuen Regelungen im Versicherungsaufsichtsgesetz, im Versicherungsvertragsgesetz sowie in der Gewerbeordnung zu identifizieren. Diese Checkliste bietet somit eine übersichtliche Hilfe für alle Versicherungsvertreter und -makler, kann aber eine Rechtsberatung nicht ersetzen.“