Offenlegung: Was 34d-Vermittler jetzt ändern müssen oder nicht

Die EU-Offenlegungsverordnung ist seit vier Wochen in Kraft. Sie soll zu mehr Transparenz in Sachen Nachhaltigkeit führen, doch bei Vermittlern herrscht Unsicherheit. 34f-Vermittler sind gar nicht betroffen und Versicherungsmakler nur bedingt.

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06:04 Uhr | 08. April | 2021
Fondspolicen-Vermittler müssen in ihren Beratungsprozess künftig Nachhaltigkeitsrisiken einbeziehen, weiß Ralf Berndt, Vertriebsvorstand der Stuttgarter Leben. Bild: Stuttgarter

Fondspolicen-Vermittler müssen in ihren Beratungsprozess künftig Nachhaltigkeitsrisiken einbeziehen, weiß Ralf Berndt, Vertriebsvorstand der Stuttgarter Leben. Bild: Stuttgarter

Die Offenlegungsverordnung (englisch: Sustainable Finance Disclosure Regulation) zwingt die Finanzbranche zu mehr Transparenz rund um das Thema Nachhaltigkeit. Diese Verordnung (kurz: TVO) bringt im Moment jedoch vielfach Unsicherheit, weil sie zeitlich der geplanten Änderungsverordnung zu den Delegierten Verordnungen zur IDD vorgreift, die ab 2022 auf Änderungen beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten dringt, insbesondere zu Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln.

Grundsätzlich gilt jetzt: Betroffen sind von den Offenlegungspflichten „Finanzmarktteilnehmer“, also Anbieter von Finanz- und Versicherungsanlageprodukten, darunter Versicherer, Fonds und Vermögensverwalter, sowie „Finanzberater“. Letztere sind Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Asset Manager und Verwalter alternativer Investmentfonds, sofern sie Anlageberatung anbieten (nach Artikel 2).

Fondspolicen-Maklerhäuser ab 3 Beschäftigten betroffen

Auch Versicherungsmakler mit 34d-Zulassung gelten als Finanzberater und sind betroffen, sofern sie Versicherungsanlageprodukte vermitteln. Finanzanlagenvermittler mit 34f-Zulassung sind nicht betroffen, sofern sie keine zusätzliche 34d-Zulassung besitzen und keine Fondspolicen vermitteln. Doch auch Versicherungsmakler sind nicht betroffen, wenn die Maklerfirma maximal zwei Mitarbeiter beschäftigt.

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Größere Maklerfirmen ab drei Beschäftigten, die Fondspolicen vermitteln, sollten ab sofort auf diese Punkte achten:

  • Man muss auf der Firmenhomepage darüber informieren, wie Nachhaltigkeitsrisiken in die Anlageberatung einbezogen werden (Artikel 3 TVO).

  • Zudem muss auf der Homepage offengelegt werden, wie der Berater seine Vergütungspolitik mit Nachhaltigkeitsrisiken in Übereinstimmung bringt (Artikel 5 TVO). Da dürften ganz allgemein formulierte Informationen ausreichen.

  • In vorvertraglichen Informationen muss erläutert werden, wie Nachhaltigkeitsrisiken in die Beratungstätigkeit einbezogen werden (Artikel 6). Dies kann genauso geschehen wie auf der Homepage. Zudem muss in den vorvertraglichen Informationen auch angegeben werden, wie sich die ermittelten Nachhaltigkeitsrisiken voraussichtlich auf die Rendite von Finanzprodukten auswirken.

  • Sie müssen auf ihren Internetseiten auch veröffentlichen, ob sie bei der Auswahl von Finanzprodukten, die Gegenstand der Anlageberatung sind, Nachhaltigkeitsrisiken sowie negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (englisch: Principal Adverse Impacts, kurz: PAI) berücksichtigt worden sind (Artikel 4).

All dies kann jedoch gar nicht in hoher Qualität oder zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen. Beispiel PAI: Diese Informationen müssen nur Finanzmarktteilnehmer mit mehr als 500 Mitarbeitern auf ihren Internetseiten veröffentlichen, und auch dies erst ab 30. Juni 2021. PAI für jedes einzelne Produkt müssen Emittenten erst ab Ende 2022 veröffentlichen.

Seite 1: Inwiefern Makler überhaupt betroffen sind
Seite 2: Warum der Beratungsprozess erst 2022 betroffen ist

Was Versicherer offenlegen müssen

Für Versicherer gilt: Die Gesellschaften müssen für alle Assets im Sicherungsvermögen die PAI berechnen und ihre Strategien zur Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken offenlegen. Dabei verlassen sich die Versicherer auf die Angaben der Investmentgesellschaften. So würden die Informationen der jeweiligen Asset Manager zur Verfügung gestellt und auf den bekannten Morningstar-Factsheets zu den Fonds neben den Standardinformationen zur Performance auch Informationen dazugestellt, wie gut der Fonds Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage berücksichtigt, heißt es bei der Allianz Leben.

In den Beratungsprozess greift die TVO überhaupt nicht ein. Hier kommen neue Pflichten erst auf Berater zu, wenn die eingangs erwähnte Änderungsverordnung in Kraft tritt. Das Datum steht noch nicht fest. Folge: Aktuell muss kein Versicherungsmakler Kunden fragen, ob sie bei Versicherungsanlageprodukten ESG-Aspekte berücksichtigt wissen wollen. Eine entsprechende Pflicht kommt erst 2022. Die Änderungsverordnung sieht die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen vor. Die konkreten Anforderungen an ESG-Fonds sind aber noch nicht klar.

Viele Inhalte und Termine noch offen

Die Stuttgarter Lebensversicherung nennt aktuell für ihre Fondspolicen diese Nachhaltigkeitsansätze: Ausschlusskriterien, Positivkriterien, ESG-Integration, Best-in-Class und Themeninvestments. „Alle Vermittler müssen künftig in ihrem Beratungsprozess die Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen und einbeziehen“, blickt Vertriebsvorstand Ralf Berndt voraus.

Bei 40 Prozent der Befragten ist das Thema „nachhaltige Versicherungsprodukte“ noch nie in einem Beratungsgespräch aufgekommen, ergab eine BBG-Studie. Als konkrete Unterstützung zur Beratung über nachhaltige Versicherungsprodukte wünschen sich Vermittler zunächst jeweils eine Übersicht nachhaltiger Versicherungsprodukte (77 Prozent), ein Übersichtsportal zur „Nachhaltigkeit in der Versicherungsbranche" (62 Prozent) sowie ein Produktscreening nach ESG-Kriterien (43 Prozent).

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