IDD-Verstöße: Behörden entziehen über tausend Vermittlern die Erlaubnis

Gegen deutsche Vermittler wurden bislang europaweit die meisten Sanktionen aufgrund von IDD-Verstößen ausgesprochen. Das geht aus einem Bericht der Eiopa hervor. Der Vermittlerverband AfW kann der Statistik dennoch etwas Positives abgewinnen.

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08:01 Uhr | 21. Januar | 2021
Über 80 Prozent der von der Eiopa erfassten IDD-Sanktionen wurden seit der Einführung der Versicherungsvertriebsrichtlinie gegen deutsche Vermittler ausgesprochen. Bild: Adobestock/Brian Jackson

Über 80 Prozent der von der Eiopa erfassten IDD-Sanktionen wurden seit der Einführung der Versicherungsvertriebsrichtlinie gegen deutsche Vermittler ausgesprochen. Bild: Adobestock/Brian Jackson

Seit dem 23. Februar 2018 wird die europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) hierzulande angewendet. Seitdem gibt es im Arbeitsalltag der Versicherungsvermittler (noch mehr) konkrete Regeln zu beachten. Wer beispielsweise seine 15-stündige Weiterbildungspflicht pro Jahr nicht erfüllt, muss mit hohen Geldbußen bis hin zum Entzug der Vermittlererlaubnis rechnen.

Wie sich die Ahndung von solchen IDD-Verstößen in den Mitgliedsstaaten entwickelt hat, hat die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde (Eiopa) kürzlich in einem Bericht zusammengefasst. Beobachtet wurde dabei der Zeitraum vom jeweiligen Start der IDD in 2018 bis Ende 2019. Demnach haben die national zuständigen Aufsichten insgesamt 1.923 Sanktionen gegen Vermittler verhängt.

In rund 25 Prozent der Fälle wurde die Weiterbildungspflicht missachtet und etwa genauso oft fehlte es den Vermittlern an der benötigten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Dazu kommen verschiedenste andere Ursachen, unter anderem auch das grundsätzliche Fehlen des Sachkundenachweises oder ungeordnete Vermögensverhältnisse. Als konkrete Sanktionsmaßnahme wurde in 1.029 Fällen die Vermittlererlaubnis entzogen und in 735 Fällen eine Geldbuße verhängt.

Großteil aller Sanktionen ging gegen deutsche Vermittler

Insgesamt kam es in nur 8 der zu diesem Zeitpunkt noch 31 Mitgliedsstaaten zur Anwendung solcher Sanktionen. Mit 1.588 an der Zahl wurden über 80 Prozent aller Strafen in Deutschland ausgesprochen. Die Geldbußen wurden mit 718 Stück sogar nahezu komplett hierzulande verhängt.

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Relativierend erwähnt die Eiopa in ihrem Bericht, dass die IDD in den meisten Mitgliedsstaaten erst ab dem 01.10.2018 angewendet wurde, in Deutschland hingegen schon rund 7 Monate früher. Dies habe dazu geführt, dass bereits begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Sanktionsprozesse aus einigen Staaten nicht von der Statistik erfasst wurden. Auch die BaFin wies darauf hin, dass sich die Zahlen aus den einzelnen EU-Staaten nicht miteinander vergleichen ließen – deutsche Vermittler sind demzufolge nicht zwingend Regel-aversiver als ihre europäischen Kollegen.

Seite 1: Die meisten IDD-Sanktionen gegen deutsche Vermittler
Seite 2: Argument gegen Aufsichtswechsel

Dennoch sticht der Anteil der deutschen Sanktionen deutlich hervor, was aber beispielsweise beim Vermittlerverband AfW nicht für Kopfzerbrechen sorgt. Dort empfindet man die Zahlen weder als erschreckend hoch, noch zufriedenstellend niedrig. Doch einen positiven Aspekt kann der geschäftsführende AfW-Vorstand Norman Wirth dem Eiopa-Bericht abgewinnen: „Die Aufsicht über die Versicherungsvermittler funktioniert. Die zuständigen IHK sorgen dafür, dass in Deutschland europaweit das mit Abstand strengste Aufsichtsregime herrscht.“

In der Folge sieht Wirth ein weiteres Argument gegen den geplanten Wechsel der Finanzanlagenvermittleraufsicht hin zur BaFin. Schließlich sei die BaFin nicht nur durch Versäumnisse im Wirecard-Skandal belastet. Ein Aufsichtswechsel würde die Kosten für Finanzanlagenvermittler auch deutlich erhöhen was, Umfragen zufolge, auch viele zur Abgabe ihrer Erlaubnis bewegen würde. Ein für Verbraucher merklich ausgedünntes Beratungsangebot wäre die Folge. Die hohen Sanktionszahlen hierzulande würden hingegen zeigen, dass am Vorwurf eines Interessenkonflikts beim aktuellen Aufsichtssystem (IHKs und Gewerbeämter, die auch an den Vermittler-Erlaubnissen verdienen) „nichts, aber auch gar nichts, dran ist“, so Wirth.

Die Beaufsichtigung der Finanzanlagenvermittler soll eigentlich noch in dieser Legislaturperiode erfolgen. An eine Umsetzung glaubt man aber sowohl in der Branche als auch unter Fachpolitikern kaum noch. Ob die neue Regierung den Plan nach der Bundestagswahl trotz aller Widrigkeiten beibehält, bleibt abzuwarten.

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