Hat Deutschlands größtes Vergleichsportal für Versicherungsprodukte gegen das in der IDD verankerte Provisionsabgabeverbot verstoßen? Diese Frage soll ab morgen offiziell juristisch beantwortet werden. Dann treffen sich mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und Check24 zwei Dauerrivalen erneut vor Gericht. Mit einem mehrjährigen Rechtsstreit durch zwei Instanzen hatte der Vermittlerverband bereits im Jahr 2017 einer breiten Öffentlichkeit bekanntgemacht, dass das Vergleichsportal als Versicherungsmakler arbeitet und für die Vermittlung von Verträgen Provision kassiert.
Ob Check24 Teile dieser Provision gesetzwidrig an seine Kunden zurückgegeben hat, steht im Mittelpunkt der erneuten Klage des BVK vor dem Landgericht München I. Hintergrund des Ganzen ist die Aktion „Versicherung Jubiläums Deals“, die das Vergleichsportal vor rund einem Jahr anlässlich seines 10-jährigen Bestehens durchführte. Unter Einhaltung bestimmter Bedingungen und in Verbindung mit dem Abschluss einer Police konnten Verbraucher von Check24 bis zu 12 Monatsbeiträge gutgeschrieben bekommen. procontra hat dazu bereits ausführlich berichtet.
Der BVK um seinen Präsidenten Michael H. Heinz sieht in der Praxis einen klaren Verstoß gegen das in § 48b VAG festgehaltene Provisionsabgabeverbot. Nach der im Oktober 2018 erfolgten Abmahnung gegen das Vergleichsportal sagte Heinz: „Wie umsatz- und profitgierig muss man sein, dass man das erst kürzlich in Kraft getretene Gesetz zum Provisionsabgabeverbot über eine juristische Konstruktion zu umgehen versucht, um noch mehr Kunden anzulocken? Nach unserer Auffassung stellt die Rückgewährung von Versicherungsprämien nichts anderes dar, als eine nachgelagerte Provisionsabgabe, auch wenn diese im konkreten Fall über die Muttergesellschaft der jeweils werbenden Check24-Versicherungsvermittlungsgesellschaften erfolgt.“
Bei Check24 sieht man sich hingegen auf der sicheren Seite und spricht von einer Aktion zur Belohnung der Kundentreue. Welche Seite Recht behält, darüber werden die Richter morgen – aller Voraussicht nach – eine erste Einschätzung abgeben. procontra wird bei dem Prozess live vor Ort sein und aktuell davon berichten.